vdää* zum Streit um die Terminmeldepflichten in Kassenpraxen
15.10.2026 – „Meine Termine gehören mir“, sagte der Vorstandsvorsitzender des Spifa, Dirk Heinrich (1) in einer Mitteilung anlässlich einer Änderung bei der Regelung der Terminmeldepflichten: Vertragsärzte sollen ab 2027 mehr Termine in ihren Praxen an die Terminservicestellen melden als bisher, das soll die „Verbindlichkeit der bisherigen Terminmeldepflichten“ erhöhen. So steht es in einem Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Gesetz für eine Notfallreform. Union und SPD wollen künftig regeln, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen den Umfang der zu meldenden Termine unter Einbeziehung der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen vorgeben, anstatt dass Vertragsärzte – wie bisher – lediglich „freie“ Termine zu melden haben.
Erwartungsgemäß sorgt das für Empörung in der Kleinunternehmerschaft der Ärzt*innen: von der KV, über die Bundesärztekammer, den Hartmann Bund, den Virchow Bund bis hin zu verschiedenen Fachgesellschaft sind sie alle dagegen: der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen (2) genauso wie der Bundesvorsitzende des Virchowbundes Dr. Dirk Heinrich (3) beschwören gleich wieder eine heraufziehende „Planwirtschaft“ und Wolfgang Schnörer, Vorstandsvorsitzender der MEDIVERBUND AG beschwört gar die eine Überschreitung der „Grenze zur Verfassungswidrigkeit“ (3).
Der Spifa Vorsitzende hat es allerdings auf den Begriff gebracht: Nicht dass die Kassenärzt*innen den Gesetzlichen Krankenkassen bzw. den Versicherten verpflichtet sind, steht für die organisierte Ärzteschaft im Vordergrund, sondern ihr Eigentümerstatus. Sowohl Gassen (2) als auch Heinrich (1) behaupten, Praxen würden nur „nach dem individuellen medizinischen Bedarf“ Termine vergeben. Wir alle wissen, dass diese Behauptung der Realität nicht standhalten, denn Terminvergaben und entsprechende Wartezeiten werden leider maßgeblich von den zu erwartenden Einnahmen beeinflusst: Wirtschaftlich ist es, Leute mit einer stabilen chronischen Erkrankung quartalsweise einzubestellen, während man für Patient*innen mit einem realen Versorgungsbedarf keine Termine bekommt. Noch eindeutiger zeigt es sich beim Versichertenstatus: Privat versicherte Patient*innen sind lukrativer.
So einfach ist das in einer Welt, wo medizinische Versorgung – trotz solidarischen Krankenversicherungssystems – wie Privateigentum verstanden wird. Entsprechend scharf ist der Ton, wenn dieses auch nur in Ansätzen angegriffen zu werden scheint.
Der vdää* kritisiert schon seit vielen Jahren, dass es ein großer Fehler war und ist, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Vertretung der betriebswirtschaftlichen Interessen der Kleinunternehmerärzt*innen, den Versorgungsauftrag für eine ganze Gesellschaft zu überlassen. Privateigentum an einer Praxis schafft solches Bewusstsein und steht im Widerspruch zu einer gesellschaftlichen Aufgabe. Es ist an der Zeit ein Primärversorgungssystem ohne Unternehmertum und in öffentlicher Hand einzurichten, bei dem die Terminvergabe ohne finanzielle Fremdinteressen gesteuert werden kann.
Dr. Nadja Rakowitz, Pressesprecherin des vdää*








