vdää* zur Kritik von Ärzt*innen an Gesundheitsleistungen im Drogeriemarkt
02.09.2026 – Nachdem die Drogeriemarktkette dm schon Angebote zur Früherkennung von Haut- und Augenerkrankungen sowie Blutwerte anbietet (bis zu 71 Parameter, u.a. Hormone, Mineralstoffe, Vitamine und Herz-Kreislaufparameter), kam nun die Ankündigung, auch Messungen von Herz-Kreislauf-Parametern in den Märkten anzubieten. Der Start soll im Jahr 2027 erfolgen.
Prompt reagiert der Berufsverband der niedergelassenen Kardiologen (DGK) und warnt vor der Einführung: „Es dürfe nicht unstrukturiert und ohne Fachwissen versucht werden, Prävention zu betreiben“, sagte der Bundesvorsitzende Dr. Norbert Smetak. „Das sollte man besser in die Praxen holen.“ (DÄB online 21.08.2026). Auch der 130. DÄT 2026 hat sich in einem Beschluss zu dem Thema positioniert: „Dies alles könnten medizinische Diagnostikangebote in Gewerbebetrieben nicht leisten. Im Gegenteil: Es drohe die Gefahr einer Kommerzialisierung medizinischer Diagnostik ohne hinreichende Indikationsstellung“.
„Das sagen nun gerade die Richtigen“, meint Michael Janßen vom Vorstand des vdää*. „Seit den 1990er Jahren werden Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) von den Praxen als vermeintlich nützliche Leistungen beworben und den Patient*innen nicht selten im Wartezimmer als ‚Menükarte‘ angeboten oder aufgedrängt – eben auch unstrukturiert und nicht im fachlichen Zusammenhang, sondern einfach um zusätzlich Geld zu verdienen.“
Dabei handelt es sich bei den allermeisten IGeL um Leistungen, die nach den Regeln der wissenschaftlichen Medizin als mindestens zweifelhaft, nicht selten auch als schädlich gelten (1). Das ist auch der Grund, dass sie nicht in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden. Gleichwohl hat die verfasste deutsche Ärzteschaft im Rahmen von Budgetierungen immer wieder zum IGeLn animiert und etliche Ratgeber (2) herausgegeben. Ärzt*innen verkaufen aus kommerziellem Interesse medizinisch nicht notwendige Leistungen ohne hinreichende Indikationsstellung. Genau so ist es bei dm und wird von der Ärzt*innenschaft kritisiert, weil es die Konkurrenz anbietet.
„IgeL gehören verboten – egal wer sie anbietet“, so Michael Janßen. „Die Äußerungen des DKG und des DÄT sind bigott. Unter den anstehenden Honorarkürzungen in den Praxen durch das Beitragsstabilisierungsgesetz ist zudem zu erwarten, dass IGeL-Angebote eher zunehmen als zurückgenommen werden.“
Wenn man die Medizin so kommerzialisiert, wie das die niedergelassenen Ärzt*innen und ihre Standesorganisationen zusammen mit den jeweiligen Regierungen in den letzten Jahrzehnten gemacht haben, darf man sich nicht wundern, wenn die anderen kommerziellen Akteure hier auch wildern wollen. Abhilfe schafft hier nicht verlogene Kritik, die angeblich um die Patient*innen besorgt ist, sondern einzig die Entkommerzialisierung der ambulanten Medizin, wie sie in einem nonprofit Primärversorgungssystem mit angestellten Beschäftigten gewährleistet werden könnte und eine bedarfsgerechte Versorgung ermöglichen würde.
Dr. Nadja Rakowitz, Pressesprecherin des vdää*






