Die seit Juni 2024 nach Ungarn ausgelieferte und seitdem dort inhaftierte deutsche Staatsbürger*in Maja T. befindet sich seit 5. Juni im Hungerstreik, um gegen die rechtswidrige Auslieferung und die dort seit elf Monaten bestehende Einzelhaft unter menschenverachtenden Umständen zu protestieren. Neben der Einhaltung medizinischer Standards im Gefängnis und insbesondere während eines Hungerstreikes, fordert der vdää* die sofortige Rückführung von Maja T. nach Deutschland.
Die non-binäre Person Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen, da ihr von den ungarischen Strafverfolgungsbehörden vorgeworfen wird, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Antifaschist*innen Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen zu haben. Im Juni 2024 folgte in einer Nacht- und Nebel-Aktion die Auslieferung nach Ungarn, da für den nächsten Morgen eine Beurteilung des BVG dazu angekündigt war und eine Untersagung der Auslieferung zu erwarten war, wie es auch erfolgt ist. Die Übergabe von Maja an die ungarischen Behörden erfolgte jedoch noch vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung.
Im Februar 2025 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Auslieferung von Maja rechtswidrig gewesen sei, da das Kammergericht, das die Auslieferung für zulässig erklärt hatte, seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden sei. Das Bundesverfassungsgericht nennt hier insbesondere die allgemeinen Haftumstände in ungarischen Gefängnissen, wie etwa Überbelegung oder Gewalt gegen Häftlinge durch Mithäftlinge oder auch Personal der Justizvollzugsanstalten. Außerdem weist es darauf hin, dass nicht davon auszugehen sei, dass der Schutz von non-binären Personen hinreichend gewährleistet werden würde.
»Ein Haftaufenthalt an sich birgt ein Gesundheitsrisiko: psychosoziale Belastungen und Isolation, Bewegungsmangel und ungesundes Essen machen krank«, sagt Dr. Kira von Bernuth, Mitglied des Vorstands des vdää*, und ergänzt: »Die Gefahr für die Gesundheit durch einen Gefängnisaufenthalt wird durch Haftbedingungen wie die, von den wir aus den ungarischen Gefängnissen hören, umso größer«. Dr. Helena Mielke, ebenfalls Mitglied im Vorstand des vdää*, fügt hinzu, dass »ein Hungerstreik ein zusätzliches erhebliches Gesundheitsrisiko birgt.«
Bei jedem Menschen im Hungerstreik sollten daher die medizinischen Standards gemäß der Malta-Deklaration der World Medical Association eingehalten werden. Dass dies in Ungarn in ausreichendem Maße geschieht, muss nach vielfachen Berichten über die medizinische Versorgung in den dortigen Gefängnissen stark angezweifelt werden, sodass die sofortige Rückführung von Maja nun umso wichtiger ist.
Dr. Nadja Rakowitz, Pressesprecherin des vdää*