Pressemitteilung von vdää* und VdPP
Maintal 16.04.2026 – In den 66 Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Finanzkommission und auch im Gesetzentwurf von heute steht, dass Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankenhausaufenthalte erhöht werden sollen. Die Mindestzuzahlung zu Medikamenten soll von 5 Euro auf 7,50 Euro angehoben werden, die Höchstbeträge von 10 Euro auf 15 Euro steigen. Das wäre eine schrittweise Steigerung um insgesamt 50 % und künftig sollen die Zuzahlungen dynamisch an die Grundlohnrate gekoppelt werden. Begründet wird das damit, dass die Zuzahlungsregelungen seit 2004 weitgehend unverändert sind.
Als Mitglieder des Vereins demokratischer Apothekerinnen und Apotheker (vdpp) und des Vereins demokratischer Ärzt*innen lehnen wir Zuzahlungen für Patient*innen ab, weil sie sozial diskriminierend sind und immer die ärmsten Menschen am meisten treffen. „Als Hausarzt habe ich regelmäßig erlebt, dass sich zahlreiche Menschen die Zuzahlung zu einem Medikament oder einem Heilmittel, das für eine Behandlung notwendig gewesen wäre, nicht leisten konnten“, so Michael Janßen, Mitglied des Vorstands des Vereins demokratischer Ärzt*innen.
„Wenn die Zuzahlung nun von 5 auf 7,50 Euro steigen wird, dann werden sich die Fälle weiter häufen“, ergänzt Udo Puteanus, Mitglied des Vorstands des Vereins demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten. „Wie oft erleben wir in der Apotheke, dass Menschen auf das ihnen verschriebene Medikament verzichten, wenn wir ihnen den Preis der Zuzahlung nennen. Sie können sich das schlicht nicht leisten“, so Puteanus weiter.
„Wenn ältere, chronisch kranke oder finanziell belastete Menschen mehrere Medikamente gleichzeitig brauchen, summieren sich die Eigenanteile, die sie nicht mehr bezahlen können. Das ist problematisch, weil eine unzureichende Medikation zu Verschlechterungen, mehr Pflegebedarf und im Zweifel auch mehr Krankenhausaufenthalten führt,“ so Michael Janßen.
Das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenkassen besagt, dass alle das beitragen, was sie leisten können, und dass sie unabhängig davon erhalten, was sie brauchen. Zuzahlungen höhlen dieses Prinzip aus.
Anstatt die finanziellen Lasten auf die Versicherten und im Fall der Zuzahlungen sogar auf die Kranken abzuwälzen, hätte die Kommission auch andere Vorschläge zur Verbesserung der Einkommensseite machen können und damit das Solidarprinzip ausbauen: Eine Verbeitragung aller Einkommen und aller Einkommensarten, die Abschaffung der Beitragsmessungsgrenze und die Einbeziehung der Privatversicherten in die GKV (Bürgerversicherung) könnten die Finanzprobleme lösen. Eine Strukturreform, die sich gegen die Profitorientierung richtet und entprivatisiert wäre auf der Leistungsseite die notwendige Ergänzung.
Dr. Nadja Rakowitz, Pressesprecherin







