Pres­se­mit­tei­lung von vdää* und VdPP

Main­tal 16.04.2026 – In den 66 Emp­feh­lun­gen der von der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­setz­ten Finanz­kom­mis­si­on und auch im Gesetz­ent­wurf von heu­te steht, dass Zuzah­lun­gen zu Medi­ka­men­ten, Heil- und Hilfs­mit­tel sowie Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te erhöht wer­den sol­len. Die Min­dest­zu­zah­lung zu Medi­ka­men­ten soll von 5 Euro auf 7,50 Euro ange­ho­ben wer­den, die Höchst­be­trä­ge von 10 Euro auf 15 Euro stei­gen. Das wäre eine schritt­wei­se Stei­ge­rung um ins­ge­samt 50 % und künf­tig sol­len die Zuzah­lun­gen dyna­misch an die Grund­lohn­ra­te gekop­pelt wer­den. Begrün­det wird das damit, dass die Zuzah­lungs­re­ge­lun­gen seit 2004 weit­ge­hend unver­än­dert sind.

Als Mit­glie­der des Ver­eins demo­kra­ti­scher Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker (vdpp) und des Ver­eins demo­kra­ti­scher Ärzt*innen leh­nen wir Zuzah­lun­gen für Patient*innen ab, weil sie sozi­al dis­kri­mi­nie­rend sind und immer die ärms­ten Men­schen am meis­ten tref­fen. „Als Haus­arzt habe ich regel­mä­ßig erlebt, dass sich zahl­rei­che Men­schen die Zuzah­lung zu einem Medi­ka­ment oder einem Heil­mit­tel, das für eine Behand­lung not­wen­dig gewe­sen wäre, nicht leis­ten konn­ten“, so Micha­el Jan­ßen, Mit­glied des Vor­stands des Ver­eins demo­kra­ti­scher Ärzt*innen.

„Wenn die Zuzah­lung nun von 5 auf 7,50 Euro stei­gen wird, dann wer­den sich die Fäl­le wei­ter häu­fen“, ergänzt Udo Pute­an­us, Mit­glied des Vor­stands des Ver­eins demo­kra­ti­scher Phar­ma­zeu­tin­nen und Phar­ma­zeu­ten. „Wie oft erle­ben wir in der Apo­the­ke, dass Men­schen auf das ihnen ver­schrie­be­ne Medi­ka­ment ver­zich­ten, wenn wir ihnen den Preis der Zuzah­lung nen­nen. Sie kön­nen sich das schlicht nicht leis­ten“, so Pute­an­us wei­ter.

„Wenn älte­re, chro­nisch kran­ke oder finan­zi­ell belas­te­te Men­schen meh­re­re Medi­ka­men­te gleich­zei­tig brau­chen, sum­mie­ren sich die Eigen­an­tei­le, die sie nicht mehr bezah­len kön­nen. Das ist pro­ble­ma­tisch, weil eine unzu­rei­chen­de Medi­ka­ti­on zu Ver­schlech­te­run­gen, mehr Pfle­ge­be­darf und im Zwei­fel auch mehr Kran­ken­haus­auf­ent­hal­ten führt,“ so Micha­el Jan­ßen.

Das Soli­dar­prin­zip der Gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen besagt, dass alle das bei­tra­gen, was sie leis­ten kön­nen, und dass sie unab­hän­gig davon erhal­ten, was sie brau­chen. Zuzah­lun­gen höh­len die­ses Prin­zip aus.

Anstatt die finan­zi­el­len Las­ten auf die Ver­si­cher­ten und im Fall der Zuzah­lun­gen sogar auf die Kran­ken abzu­wäl­zen, hät­te die Kom­mis­si­on auch ande­re Vor­schlä­ge zur Ver­bes­se­rung der Ein­kom­mens­sei­te machen kön­nen und damit das Soli­dar­prin­zip aus­bau­en: Eine Ver­bei­tra­gung aller Ein­kom­men und aller Ein­kom­mens­ar­ten, die Abschaf­fung der Bei­trags­mes­sungs­gren­ze und die Ein­be­zie­hung der Pri­vat­ver­si­cher­ten in die GKV (Bür­ger­ver­si­che­rung) könn­ten die Finanz­pro­ble­me lösen. Eine Struk­tur­re­form, die sich gegen die Pro­fit­ori­en­tie­rung rich­tet und ent­pri­va­ti­siert wäre auf der Leis­tungs­sei­te die not­wen­di­ge Ergän­zung.

Dr. Nad­ja Rako­witz, Pres­se­spre­che­rin

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