vdää* kritisiert Debatte um Vergütung der ambulanten Psychotherapie
31.03.2026 – Durch die Absenkung der Honorare für ambulant tätige Psychotherapeut*innen hat der erweiterte Bewertungsausschuss eine scharfe Auseinandersetzung um die Vergütung von Psychotherapeut*innen ausgelöst. Statt in die Debatte über die Honorierung einzusteigen, fordert der Verein demokratischer Ärzt*innen eine Debatte über notwendige Strukturen für eine bessere psychotherapeutische Versorgung insbesondere schwer psychisch kranker Kinder, Jugendlicher und Erwachsener.
Der erweiterte Bewertungsausschuss (ein Schiedsgremium nach §87SGB V; in dem je 3 Vertreter der KBV, der GKV sowie zwei unparteiische Mitglieder und ein – unparteiischer – Vorsitzender berufen sind) hat am 11.03.2026 nach der jährlichen Angemessenheitsprüfung, in der die Kostenstrukturanalyse des statistischen Bundesamts und Abrechnungsdaten eingehen, die Vergütung der Psychotherapie um durchschnittlich 4,5 % abgesenkt. Der Strukturzuschlag, der Psychotherapeut*innen gestaffelt je nach Auslastung für Assistenzpersonal zusteht, stieg dagegen um 14,5 %, zum 01.01.2026 stieg der Orientierungspunkwert um 2,8%, was im Ergebnis einer Nullrunde entspricht. In 2025 gab es keine Veränderung der Bewertung, der Punktwert und damit das Honorar stieg 2025 um 3,85 %, nach über 12 Jahren regelmäßigem Anstieg (seit 2013 + 52 %).
Der GKV-Spitzenverband argumentiert, dass die die Honorare der Psychotherapeut*innen seit 2013 überdurchschnittlich gestiegen seien – von über 50 Prozent ist die Rede, bei den anderen Ärzt*innen seien es dagegen rund 30 Prozent. Die GKV sei gesetzlich zu einer Angemessenheitsprüfung verpflichtet und diese habe nun erstmals zu einer Absenkung der Honorare geführt.
Dass andere Facharztgruppen in der KV das Mehrfache verdienen, wird allerdings nie einer „Angemessenheitsprüfung“ unterzogen – schon gar nicht von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Diese stellt all diese Zusammenhänge in der Debatte nicht deutlich dar, sondern sie spricht zusammen mit der Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) von Budgetabsenkung, Rasenmähermethode, die zu Lasten psychisch Kranker Menschen gingen, und sie drohen, das Terminangebot zu reduzieren.
Für den Verein demokratischer Ärzt*innen zeigt dieser Vorgang erneut die systemische Untauglichkeit eines Honorarsystems, das zum einen auf Fall- und Einzelleistungsvergütung fußt und zum anderen das Resultat von geschickter Lobbyarbeit von in der KV konkurrierenden Facharztgruppen ist und dessen Grund im Kleinunternehmer-Status der niedergelassen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zu suchen ist.
Damit hängt auch zusammen, dass entscheidendere Hindernisse einer bedarfsgerechten Psychotherapie nachhaltig ignoriert werden und die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Sicherstellungsauftrag hier nicht erfüllen: Wegen der aufwendigen Suche und Wartelisten erreichen Patient*innen mit schweren Störungen (schwere depressive Episoden, generalisierte Angststörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen) ambulante Psychotherapie weniger als diejenigen mit milden und mittelschweren Störungen (Angst, Depression, Anpassungsstörungen). Die Steuerung der Patient*innenströme ist also nicht bedarfsgerecht.
Psychotherapeut*innen sind immer noch zu wenig in ländlichen Gebieten und in Stadtteilen mit niedrigem sozialen Index anzutreffen. Diese Faktoren verhindern eine Versorgungsgerechtigkeit deutlich ausgeprägter als das in 2026 nicht ansteigende Honorar für Psychotherapeut*innen.
Der vdää* fordert zur Verbesserung
- die Unterstützung bei der Gründung von MVZ in kommunaler oder gemeinnütziger Trägerschaft mit psychotherapeutischem Schwerpunkt auch durch die KVen und Krankenkassen sowie durch die Landesgremien nach § 90a SGB V
- Erleichterung der Ermächtigung zur psychotherapeutischen Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung im Öffentlichen Gesundheitsdienst bzw. Sozialpsychiatrischen Dienst durch entsprechend qualifizierte Ärzt*innen oder Psycholog*innen
- eine Offensive zum Ausbau der ambulanten Komplexversorgung für schwer psychisch erkrankte Erwachsene (KSVPsych)
Dr. Nadja Rakowitz, Pressesprecherin des vdää*
Hören Sie hier einen Podcast von WDR 5 zum Thema mit einem Interview mit Michael Janßen, Vorstandsmitglied des vdää* (suche nach “Golfstaaten sind Verlierer & Therapeuten übertreiben Protest”, ab Minute 02:56)
Ergänzungen und Diskussion
Hier einige Ergänzungen zur Diskussion seitens der Autoren des Beitrags:
- Wir sind ein berufspolitischer Verein mit Blick auf bedarfsgerechte Versorgung und Kritik an der Kommerzialisierung, ohne den spezifischen Blick auf einzelne Fachgruppen und Professionen. Tatsächlich sind wir nicht in unbedingter Solidarität mit den PT.
- Solidarisch sind wir mit den Tarifkämpfen in Krankenhäusern und dem gegen die DRG-Systematik mit den Folgen für das Personal, die Standorte und die Versorgung. Im ambulanten Bereich setzen wir uns für ein primärmedizinisches System mit zunehmender Beteiligung kommunaler und gemeinnütziger Träger ein, hier auch mit vielen Angestellten aller Professionen.
Bedarfsplanung mit den KVen, die Struktur mit überwiegend unternehmerisch geführten Praxen sehen wir kritisch, auch im Hinblick auf die enormen Einkommensunterschiede der verschiedenen Fachgruppen. Hier gehören die PT mit - Unter diesen Voraussetzungen sehen wir bei der aktuellen Diskussion über die Kürzungen der PT auf die Gesamtlage. Die in der PM genannte “Nullrunde” – ohne Berücksichtigung der Inflation – bezieht sich auf die Gesamtheit aller PT. Wir wissen, dass es in den verschiedenen Gruppen (z.B. Praxen mit geringerem Umfang, die keinen oder nur geringen Strukturzuschlag erhalten) unterschiedliche Auswirkungen gibt.
- Der gesetzlich und vom BSG vorgeschriebene Mechanismus der Angemessenheitsprüfung (inclusive der Vollauslastungshypothese mit 36 Std/Woche) ist zu diskutieren und ggf. ergeben sich Forderungen nach Änderung oder Abschaffung. Er ist jedoch keine willkürliche Massnahme
des GKV-SV und als Missachtung der PT zu sehen; die Honorare haben in der letzen 10 Jahren überdurchschnittliche Steigerungen erbracht. - Bezüglich der Frage der mangelhaften Versorgung in ländlichen Gebieten und der schwerkranken Patient:innen gibt es Hinweise aus verschiedenen Quellen (s.u.). Zudem existieren etliche erratische Belege. Im Übrigen gibt es auch in anderen Fachgruppen Auswahlmechanismen der Patient:innen. Bevorzugt werden solche mit weniger Aufwand für dasselbe Honorar und möglicher Aussicht auf Zusatzhonorare (IgeL). Chronische und Schwer Kranke haben das Nachsehen. Das ist also ein gängiges, betriebswirtschaftlich motiviertes Verhalten.
Quellen:
- https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Report_Psychotherapie/DPtV_Report_Psychotherapie_2021.pdf
(Seite 30 ff. insbes. S.35) - https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/2899.2/JoHM_04_2017_Psychiatrische_Psychotherapeutische_Leistungen_Corrigendum.pdf?sequence=4&isAllowed=y
(Seite 8 – 12) - https://www.aerzteblatt.de/archiv/ambulante-psychotherapeutische-versorgung-hohe-krankheitslast-bedarfsgerechte-versorgung-ad360d62-eaf5-4fde-84ea-93891fdfb905
(–> Ergebnisse: “Häufigkeiten …”) - https://www.dgpm.de/presse/presseinformationen/psychotherapeutische-versorgung-in-deutschland-ist-besser-als-vermutet/
(vorletzter Absatz: “Gedrückte Stimmung…”)








