Berliner Senat gegen Volksentscheid
Der Senat erklärt das Volksbegehren „Gesunde Krankenhäuser“ am Dienstag für rechtlich unzulässig. Die Initiative ihrerseits erwartet „mehr Mut“.
Der Senat erklärt das Volksbegehren „Gesunde Krankenhäuser“ am Dienstag für rechtlich unzulässig. Die Initiative ihrerseits erwartet „mehr Mut“.
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Pressemitteilung von vdää* und VdPP Maintal 16.04.2026 – In den 66 Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Finanzkommission und auch im Gesetzentwurf von heute steht, dass Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- […]

Positionspapier des Bündnis Krankenhaus statt Fabrik zu den Reformvorschlägen zu Einsparungen bei der GKV 13.04.2026 “Man gewinnt – wieder einmal – den Eindruck, dass in der Gesundheitspolitik die Entscheidung über […]

Die Public-Health-Forschung hat in den letzten 20 Jahren einige Erkenntnisse darüber gewonnen, welche Folgen Austeritätspolitiken für die Bevölkerungsgesundheit haben können.

Manuel Hofmann über Tech-Narrative und soziale Ungleichheiten von Gesundheit

Der Vorgang zeigt erneut die systemische Untauglichkeit eines Honorarsystems, das zum einen auf Fall- und Einzelleistungsvergütung fußt und zum anderen das Resultat von geschickter Lobbyarbeit von in der KV konkurrierenden Facharztgruppen ist.