Pressemitteilung des vdää*
07.08.2026 – Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung summieren sich die Verluste durch Fehlinvestitionen von Gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Immobilienfonds des Anbieters Verius inzwischen auf knapp 220 Millionen Euro – Tendenz weiter steigend [1]. Der vdää* zeigt sich empört über diesen Skandal und die Art und Weise, wie er in der aktuellen Debatte um die Spar-Reformen der Krankenkassen heruntergespielt und nicht als strukturelles Problem thematisiert wird.
Es sollen insgesamt 28 Kassen und KVen mehr als 500 Millionen Euro in diese Fonds gesteckt haben [2]. Besonders brisant: Laut Medienberichten hätten den Krankenkassen schon aufgrund der Verkaufsprospekte dieser Fonds die erheblichen Risiken – bis hin zu einem Totalverlust – bekannt sein müssen. § 80 Abs. 1 Satz 2 SGB IV legt jedoch fest, dass alle Sozialversicherungsträger die bei ihnen eingezahlten Mittel so anlegen müssen, dass „ein Verlust ausgeschlossen erscheint“ [3]. Das Bundessozialgericht hat bereits 2006 bestätigt, dass die Anlagesicherheit im Zweifel Vorrang vor der Ertragserzielung hat. An Regeln fehlt es also nicht – sie werden nur dehnbar ausgelegt und schwach kontrolliert. Mehrere Kassen beriefen sich offenbar auf Gutachten von Wirtschaftsprüfungskanzleien, die das Investment als in diesem Sinne rechtskonform absegneten. [4]
„Skandale und Missstände im Gesundheitswesen sind zwar traurige Gewohnheit, aber die Verluste der Krankenkassen durch Risikoanlagen sind schon ein starkes Stück, während wir, die Bevölkerung, die Beschäftigten im Gesundheitswesen, immer härter arbeiten und mehr bezahlen sollen und gleichzeitig die Gesundheitsleistungen reduziert werden“, so Felix Ahls, Co-Vorsitzender des vdää*. „Es ist haarsträubend, dass Hunderte Millionen Euro an Beiträgen über Anlagen der Krankenkassen in privates Vermögen verwandelt werden und durch den Totalverlust nun nicht einmal mehr über Profite in die Gesundheitsversorgung zurückfließen können. Und das alles, während die Bundesregierung mit Zustimmung der Krankenkassen – statt auf hochwertige und solidarisch finanzierte Versorgung hinzuarbeiten – drastische Spar-Reformen durchdrückt, die absehbar zu insgesamt schlechterer Versorgung und zu größerer Ungleichheit in der Lebenserwartung und Gesundheitssituation der Bevölkerung führen werden“, so Felix Ahls weiter.
Der weitere Abbau von Behandlungskapazitäten, die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und damit der Qualität in den Krankenhäusern, höhere Zuzahlungen bei Medikamenten, Hilfsmitteln und stationären Behandlungen, das Ende der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen – all das und mehr wird der Bevölkerung als „notwendige und alternativlose Sparmaßnahmen“ verkauft. „Dabei ist klar, dass mit der Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen die Kosten für die Bevölkerung reduziert und die Qualität der Versorgung gesteigert werden könnten“, so der Co-Vorsitzende weiter. „Beides scheint nicht Ziel der Regierungspolitik zu sein.“
Der vdää* sieht diesen Skandal als Beleg dafür, dass das Gesundheitssystem eine solidarische und nachhaltige Finanzierung braucht – und keine Bindung an den Kapitalmarkt auf Kosten der Versicherten. Erneut betont der vdää* folgende Alternativen zur aktuellen Reformpolitik der Bundesregierung:
- Keine Sparpolitik zulasten der Versicherten: Zuzahlungserhöhungen, Leistungskürzungen und der Abbau der beitragsfreien Familienversicherung müssen zurückgenommen werden. Bedarfsorientierte Versorgung statt einnahmenorientierte Ausgabepolitik.[5]
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Qualität: Beibehalten und Weiterentwicklung der PPR 2.0 sowie Erweiterung der Personalbemessung auch auf andere, u.a. ärztliche Beschäftigte. Volle Refinanzierung von Lohnsteigerungen.
- Entökonomisierung der Gesetzlichen Krankenkassen: Die Gesetzlichen Krankenkassen sind durch die Reformen der letzten Jahrzehnte von innen so umgewandelt worden, dass sie wie Unternehmen am Markt agieren müssen. Aus diesen Zwängen entstanden diese Investitionsüberlegungen. Deshalb müssen Krankenkassen wieder entökonomisiert und zu solidarischen Einrichtungen gemacht werden.
- Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung: Nur wenn alle – auch Beamt*innen, Selbstständige, Besserverdienende – einzahlen und die Beitragsbemessungsgrenze fällt, wird die Finanzierungsbasis der GKV auf ein solidarisches, stabiles Fundament gestellt.
Dr. Nadja Rakowitz, Pressesprecherin des vdää*







