Übersicht zu den rechtlichen Grundlagen in Deutschland
von Zunächst greifen Fixierungen in das Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) ein und unterliegen den besonderen Schutzvorschriften des Grundgesetzes Art. 104 GG. Laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (Urteil vom 24.07.2018) sind 5- und 7‑Punkt-Fixierungen Freiheitsentziehungen und bedürfen grundsätzlich einer richterlichen Entscheidung. Eine Ausnahme stellt dar, wenn diese »nur kurzfristig«, also unter ca. 30 Minuten durchgeführt wird. In Eilfällen (»Gefahr im Verzug«) darf mit der Fixierung begonnen werden, die richterliche Entscheidung ist unverzüglich einzuholen. Zudem ist eine unmittelbare persönliche (i.d.R. 1:1-)Begleitung sicherzustellen; Videoüberwachung allein genügt nicht. Die Länder haben die BVerfG-Vorgaben in ihren Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKGs) umgesetzt. Ein typischer Standard besagt, dass eine richterliche Anordnung bei absehbar >30 Minuten Fixierung notwendig ist. Im Eilfall gibt es Ausnahmen mit nachträglicher gerichtlicher Kontrolle. Außerdem gibt es Pflichten zu Überwachung (oft 1:1), ärztlicher Kontrolle, Dokumentation und Nachbesprechung/Hinweis auf Rechtsbehelfe. Es muss eine akute erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen, die anders nicht abwendbar ist. Details unterscheiden sich je Land – der Überblick der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) zeigt die Regelungen (inkl. Dokumentations- und Monitoringpflichten) im Wortlaut. So wird zum Beispiel eine Begründung gefordert, dass die akute erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung anders nicht abwendbar ist, d.h. der Gefährdung aufgrund ihres Ausmaßes mit weniger eingreifenden Mitteln nicht begegnet werden kann. Alternative Maßnahmen ohne Zwang (wie deeskalierendes Gespräch, Reizabschirmung, freiwillige Medikamenteneinnahme, kontinuierliche persönliche Überwachung durch Mitarbeitende) sowie mildere Zwangsmaßnahmen (wie Isolierung oder Festhalten) konnten die Gefährdung nicht mindern. Es wird eine ärztliche Anordnung sowie eine umfassende Dokumentation zu Anlass, Gründen, Dauer, Überwachung, eingesetzte mildere Mittel, Verlängerungen, Beendigung und Nachbesprechung gefordert.
Quellen:
- https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
- https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180724_2bvr030915.html
- https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-062.html
- https://www.dgppn.de/schwerpunkte/selbstbestimmung/uebersicht-psychKGs.html






