oder wie Poli­tik mit wis­sen­schaft­li­chem Anstrich betrie­ben wird – Pres­se­mit­tei­lung von Kran­ken­haus statt Fabrik

Die Aus­ein­an­der­set­zung um die umstrit­te­ne Kran­ken­haus­re­form spitzt sich zu: Das Kran­ken­haus­ver­sor­gungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz (KHVVG) der Ampel­re­gie­rung soll wegen vie­ler Kri­tik­punk­te ins­be­son­de­re der Län­der von der schwarz-rote Koali­ti­on durch ein Fol­ge­ge­setz, das Kran­ken­haus­re­form­an­pas­sungs­ge­setz (KHAG), geän­dert wer­den. Es wird der­zeit zwi­schen Bund und Län­dern ver­han­delt.
Da mel­det sich mit dem hoch­tra­ben­den Anspruch der wis­sen­schaft­li­chen Exper­ti­se das RWI – Leib­nitz-Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung mit einer „Impact Note“ zu Wort. Die Autoren Boris Augurz­ky und Chris­ti­an Kara­gi­ann­idis sind als Wort­füh­rer der vom dama­li­gen Gesund­heits­mi­nis­ter Lau­ter­bach ernann­ten Regie­rungs­kom­mis­si­on bekannt. Jetzt sehen sie „ihre“ Kran­ken­haus­re­form in Gefahr und malen ein düs­te­res Bild der Zukunft unse­rer sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung, wenn nicht ihre Vor­schlä­ge ohne alle Abstri­che umge­setzt wer­den. „Rese­arch with impact“ steht unter ihrem Papier – das ohne Quel­len­an­ga­ben und ohne Dar­stel­lung der eige­nen Berech­nungs­me­tho­den aus­kommt. Grund­be­din­gun­gen wis­sen­schaft­li­chen Arbei­tens sind also nicht erfüllt. So blei­ben Zwei­fel: Ist das Wis­sen­schaft oder wird hier ein­fach eine poli­ti­sche Agen­da mit wis­sen­schaft­li­chem Anstrich ver­folgt?


Wir haben eini­ge Ein­wän­de zu den vor­ge­tra­ge­nen The­sen:

„Eine Neu­struk­tu­rie­rung wür­de 64 Mil­li­ar­den Euro kos­ten, aber 11 Mil­li­ar­den Euro jähr­lich spa­ren, sofern die geplan­ten weit­rei­chen­den Aus­nah­me­re­ge­lun­gen nicht erfol­gen.“

Die Autoren behaup­ten, dass die von ihnen pos­tu­lier­ten Ein­spa­run­gen der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen (GKV) durch die Schlie­ßung von Kran­ken­häu­sern ver­ur­sacht wür­den. Das ist nicht rich­tig. Die Ver­gü­tung der Kran­ken­häu­ser erfolgt über Fall­pau­scha­len (DRG), rich­tet sich also nach der Fall­zahl und der Fall­schwe­re. Kran­ken­haus­schlie­ßun­gen ver­rin­gern die Zahl der Fäl­le nicht. Der Trick, den die Autoren anwen­den, um zu ihren poli­tisch moti­vier­ten Schluss­fol­ge­run­gen zu kom­men, ist schlicht, dass sie die Zahl der sta­tio­nä­ren Pati­en­tin­nen um 2,7 Mio. redu­zie­ren – 1,8 Mio. sol­len über­haupt nicht mehr sta­tio­när behan­delt wer­den, 900.000 sol­len als Hybrid-DRG-Fäl­le abge­rech­net wer­den. Die Autoren mul­ti­pli­zie­ren die­se Zah­len mit 4.800 Euro für jeden nicht mehr sta­tio­nä­ren Pati­en­ten – laut Autoren der durch­schnitt­li­che DRG-Preis. Die Hybrid-Fäl­le mul­ti­pli­zie­ren sie mit 2.800 Euro – laut Autoren die durch­schnitt­li­che Ein­spa­rung durch Umwand­lung. So erge­ben sich genau die Ein­spar­sum­men, die angeb­lich durch das (unver­än­der­te) KHVVG bedingt sei­en.

Ein­mal abge­se­hen davon, dass auch die Kos­ten für ambu­lan­te Fäl­le und die dabei zusätz­lich ent­ste­hen­den ambu­lan­ten Pfle­ge­kos­ten gegen­ge­rech­net und von der Ein­spar­sum­me abge­zo­gen wer­den müss­ten. Denn auch die­se wer­den von der GKV bezahlt. Ins­ge­samt ist die Berech­nung der Ein­spar­sum­me ein Taschen­spie­ler­trick und wis­sen­schaft­lich abso­lut unhalt­bar, weil fal­sche Zusam­men­hän­ge kon­stru­iert wer­den.

„Deutsch­lands Kran­ken­haus­land­schaft ist nicht opti­mal: 1.600 Stand­or­te exis­tie­ren, 1.000 wür­den genü­gen; die Kon­zen­tra­ti­on wür­de die Qua­li­tät stei­gern und damit Leben ret­ten.“

Inwie­weit eine Kon­zen­tra­ti­on von Kran­ken­h­aus­stand­or­ten in die­sem Aus­maß die Qua­li­tät der Behand­lung stei­gern und damit Leben ret­ten wür­de, ist nicht bewie­sen. Der Zusam­men­hang zwi­schen der Häu­fig­keit der durch­ge­führ­ten Behand­lun­gen und einem bes­se­ren Behand­lungs­er­geb­nis ist nur für ein­zel­ne Leis­tun­gen wis­sen­schaft­lich belegt, für die vom Gemein­sa­men Bun­des­aus­schuss (G‑BA) Min­dest­fall­zah­len fest­ge­legt wor­den sind. Die im KHVVG vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­vor­hal­te­zah­len für gan­ze Leis­tungs­grup­pen fas­sen oft­mals sehr unter­schied­li­che Leis­tun­gen zusam­men, für die ein Beweis der bes­se­ren Qua­li­tät bei höhe­rer Fall­zahl bis­her aus­steht oder gar nicht mög­lich ist. Dies betrifft ins­be­son­de­re die Leis­tungs­grup­pen der Grund­ver­sor­gung und damit klei­ne­re Kran­ken­häu­ser auf dem Land, die haupt­säch­lich von den Schlie­ßun­gen betrof­fen sein sol­len.

„Damit 99% der Bevöl­ke­rung inner­halb von 30 PKW-Minu­ten min­des­tens einen Stand­ort errei­chen kön­nen, wür­den bei einer kom­plet­ten Neu­ge­stal­tung der Kran­ken­haus­land­schaft in Deutsch­land rein hypo­the­tisch rund 340 der aktu­ell 1.600 soma­ti­schen Stand­or­te genü­gen“.

Die behaup­te­ten „30 PKW-Minu­ten“ sind rein vir­tu­el­le, com­pu­ter­er­mit­tel­te Fahrt­zei­ten. Sie berück­sich­ti­gen weder die Wet­ter­la­ge noch die Ver­kehrs­la­ge. Pati­en­tin­nen und Ange­hö­ri­ge, die auf die Öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel ange­wie­sen sind, fal­len völ­lig unter den Tisch. Außer­dem: Bei einem Ein­zugs­ge­biet von 100.000 Einwohner*innen bedeu­tet die­se Vor­ga­be, dass 1.000 Men­schen län­ger (und zum Teil deut­lich län­ger) als 30 Minu­ten für ihre Weg ins Kran­ken­haus brau­chen. Auch das ist ein rea­les Pro­blem länd­li­cher Gebie­te. Hin­zu kommt: Wel­che Aus­wir­kun­gen haben die­se Annah­men auf Behand­lungs­qua­li­tät, Kom­pli­ka­ti­ons­ra­te und Mor­ta­li­tät?

„Auf­grund der rasan­ten Alte­rung der Bevöl­ke­rung müs­sen zwar einer­seits mehr Pati­en­ten in Kran­ken­häu­sern ver­sorgt wer­den, ande­rer­seits kön­nen mehr leich­te­re oder gut plan­ba­re Fäl­le ambu­lant erbracht wer­den.“

Wie sol­len all die­se Behand­lun­gen ambu­lant erbracht wer­den, wenn schon jetzt Pati­en­tin­nen der GKV mona­te­lang auf einen ganz nor­ma­len Fach­arzt­ter­min war­ten müs­sen? Und wie wird die ambu­lan­te Pfle­ge für all die Pati­en­tin­nen gewähr­leis­tet, die ambu­lant ope­riert wor­den sind?

Durch­ge­hend fällt in der Argu­men­ta­ti­on die­ser „Impact Note“ auf, dass mit mone­tä­ren Vor­tei­len begrün­det wird, war­um das ursprüng­li­che KHVVG ohne jede Ände­rung durch­ge­setzt wer­den müs­se. Die Ein­spar­sum­men sind aber rei­ne Spe­ku­la­ti­on. Die „Impact Note“ sug­ge­riert, dass Kran­ken­haus­schlie­ßun­gen durch ein unver­än­der­tes KHVVG Mil­li­ar­den­ein­spa­run­gen brin­gen. An die­ser Stel­le sei dar­an erin­nert, dass auch die Ein­füh­rung der DRG-Fall­pau­scha­len vor über 20 Jah­ren von Gesund­heits­öko­no­men mit einer vor­her­seh­ba­ren Redu­zie­rung der Kran­ken­haus­kos­ten poli­tisch durch­ge­setzt wur­de. Tat­säch­lich sind die Kran­ken­haus­kos­ten aber in den letz­ten 30 Jah­ren nach Ein­füh­rung der DRG am stärks­ten gestie­gen.

Die Dia­gno­se lau­tet also: Augurz­kys und Kara­gi­ann­idis‘ „Impact Note“ ist eine tages­po­li­tisch moti­vier­te Akti­on aber kein wis­sen­schaft­li­cher Bei­trag.
Will man wirk­lich Kos­ten sen­ken, muss man die finan­zi­el­len Anrei­ze durch das DRG-Sys­tem besei­ti­gen und Gewin­ne ver­bie­ten. Statt­des­sen muss das, was für eine gute Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung not­wen­dig voll­stän­dig refi­nan­ziert wer­den.

Dr. Diet­mar Lan­ge (Pres­se­spre­cher KsF)

Für Nach­fra­gen steht Dr. Tho­mas Böhm unter 0172 185 80 23 zur Ver­fü­gung

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