Vdää* soli­da­ri­siert sich mit dem Hun­ger­streik von Maja T. in Ungarn

Die seit Juni 2024 nach Ungarn aus­ge­lie­fer­te und seit­dem dort inhaf­tier­te deut­sche Staatsbürger*in Maja T. befin­det sich seit 5. Juni im Hun­ger­streik, um gegen die rechts­wid­ri­ge Aus­lie­fe­rung und die dort seit elf Mona­ten bestehen­de Ein­zel­haft unter men­schen­ver­ach­ten­den Umstän­den zu pro­tes­tie­ren. Neben der Ein­hal­tung medi­zi­ni­scher Stan­dards im Gefäng­nis und ins­be­son­de­re wäh­rend eines Hun­ger­strei­kes, for­dert der vdää* die sofor­ti­ge Rück­füh­rung von Maja T. nach Deutsch­land.

Die non-binä­re Per­son Maja T. wur­de im Dezem­ber 2023 in Ber­lin fest­ge­nom­men, da ihr von den unga­ri­schen Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den vor­ge­wor­fen wird, im Febru­ar 2023 gemein­sam mit wei­te­ren Antifaschist*innen Ange­hö­ri­ge der rechts­extre­men Sze­ne in Buda­pest ange­grif­fen zu haben. Im Juni 2024 folg­te in einer Nacht- und Nebel-Akti­on die Aus­lie­fe­rung nach Ungarn, da für den nächs­ten Mor­gen eine Beur­tei­lung des BVG dazu ange­kün­digt war und eine Unter­sa­gung der Aus­lie­fe­rung zu erwar­ten war, wie es auch erfolgt ist. Die Über­ga­be von Maja an die unga­ri­schen Behör­den erfolg­te jedoch noch vor dem Erlass der einst­wei­li­gen Anord­nung.

Im Febru­ar 2025 urteil­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, dass die Aus­lie­fe­rung von Maja rechts­wid­rig gewe­sen sei, da das Kam­mer­ge­richt, das die Aus­lie­fe­rung für zuläs­sig erklärt hat­te, sei­ner Pflicht zur voll­stän­di­gen Auf­klä­rung des für die Über­stel­lung erheb­li­chen Sach­ver­halts nicht hin­rei­chend gerecht gewor­den sei. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nennt hier ins­be­son­de­re die all­ge­mei­nen Haft­um­stän­de in unga­ri­schen Gefäng­nis­sen, wie etwa Über­be­le­gung oder Gewalt gegen Häft­lin­ge durch Mit­häft­lin­ge oder auch Per­so­nal der Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten. Außer­dem weist es dar­auf hin, dass nicht davon aus­zu­ge­hen sei, dass der Schutz von non-binä­ren Per­so­nen hin­rei­chend gewähr­leis­tet wer­den wür­de.

»Ein Haft­auf­ent­halt an sich birgt ein Gesund­heits­ri­si­ko: psy­cho­so­zia­le Belas­tun­gen und Iso­la­ti­on, Bewe­gungs­man­gel und unge­sun­des Essen machen krank«, sagt Dr. Kira von Ber­nuth, Mit­glied des Vor­stands des vdää*, und ergänzt: »Die Gefahr für die Gesund­heit durch einen Gefäng­nis­auf­ent­halt wird durch Haft­be­din­gun­gen wie die, von den wir aus den unga­ri­schen Gefäng­nis­sen hören, umso grö­ßer«. Dr. Hele­na Miel­ke, eben­falls Mit­glied im Vor­stand des vdää*, fügt hin­zu, dass »ein Hun­ger­streik ein zusätz­li­ches erheb­li­ches Gesund­heits­ri­si­ko birgt.«

Dr. Nad­ja Rako­witz, Pres­se­spre­che­rin des vdää*



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