vdää* begrüßt den Vorschlag, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben
Um die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren, hat der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um rund 2.500 Euro ins Gespräch gebracht; das wäre eine Anhebung auf das Niveau der Rentenversicherung (8.050,00 Euro). Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze der GKV bei 5.512,50 Euro brutto im Monat. Da die Versicherungspflichtgrenze bei 6.150,00 Euro brutto im Monat liegt, müsste auch diese angehoben werden. Darauf verweist Janosch Dahmen von den GRÜNEN völlig zurecht.
»Wir demokratischen Ärzt*innnen begrüßen diesen Vorschlag aus den Reihen der Regierung, der eine Ausweitung der Solidarität bedeutet statt ihrer Einschränkung«, so Michael Janßen, Mitglied des Vorstands des vdää. »Seit klar ist, wie viel Geld fehlt, wurden schon wieder Leistungsstreichungen oder Eigenbeteiligungen vorgeschlagen. Diese treffen grundsätzlich die Menschen mit niedrigen Einkommen sehr viel stärker und sind deshalb unsolidarisch«, ergänzt Nadja Rakowitz, Pressesprecherin des vdää*. »Die Anhebung oder noch besser: die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze würde den Reichtum dieser Gesellschaft zumindest in der Krankenversicherung solidarischer verteilen«, so Michael Janßen weiter.
Der vdää* fordert erneut eine solidarische Bürger*innenversicherung mit Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze und der Einbeziehung aller Einkommen und Einkommensarten und der Ausweitung dieses Prinzips auf die Pflegeversicherung.
Dr. Nadja Rakowitz (Pressesprecherin)
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