Pres­se­mit­tei­lung des vdää* zur Neu­pa­ti­en­ten­re­ge­lung

Es gehör­te schon immer zum Ver­sor­gungs­auf­trag und zur all­täg­li­chen Rou­ti­ne von Kassenärzt*innen, neue Patient*innen auf­zu­neh­men. Eine Beloh­nung dafür ist absurd. Die­se war 2019 von der KBV als außer­bud­ge­tä­re Hono­rie­rung für Neupatient*innen im Zusam­men­hang mit den erwei­ter­ten Pflicht­sprech­stun­den auf 25/Woche durch­ge­boxt wor­den. „Für die KBV war dies ein Schritt mit der Ziel­set­zung, mög­lichst vie­le Leis­tun­gen außer­halb von Hono­rar- und Men­gen­be­gren­zun­gen zu plat­zie­ren. Ihr lang­fris­ti­ges Ziel ist es, Ein­zel­leis­tun­gen ohne Bud­get­de­cke­lung durch­zu­set­zen. Die Behaup­tung, dass dies auch bes­se­re Patient*innenversorgung nach sich zöge, harrt seit Jahr­zehn­ten eines Bewei­ses“, so vdää*-Vorstandsmitglied Micha­el Jan­ßen.

Das in dem offe­nen Brief und auch von KBV und BÄK gezeich­ne­te Bild von der öko­no­mi­schen Lage der nie­der­ge­las­se­nen Ärzt*innen ist nicht gerecht­fer­tigt: Ins­ge­samt ist auch in den letz­ten Jah­ren die Ent­wick­lung der Fall­zah­len und der GKV-Hono­ra­re sta­bil bis leicht stei­gend. Die Coro­na-Ret­tungs­schir­me und die COVID-Impf­ver­gü­tun­gen haben die Pra­xen ins­ge­samt gut durch die Pan­de­mie gebracht, von Insol­ven­zen gibt es kei­ne Mel­dun­gen.

Im Übri­gen gel­ten als „Neupatient*innen“ auch sol­che, die nur seit 2 Jah­ren nicht mehr in der­sel­ben Pra­xis waren. Das sind also Patient*innen, die zwi­schen­zeit­lich kei­nen Bedarf hat­ten oder sta­bil von Fachärzt*innen ein­ge­stellt und zwi­schen­zeit­lich von Hausärzt*innen als Patient*innen nur in ihren Akten geführt wur­den. Bei sol­chen Neupatient*innen han­delt es sich also um Patient*innen, die vor 2019 inner­halb der begrenz­ten Leis­tungs­men­ge ver­gü­tet wur­den, nicht um zusätz­li­che neue Patient*innen. Zudem nimmt bei glei­cher Fall­zahl selbst­ver­ständ­lich jede Pra­xis regel­mä­ßig neue Patient*innen auf, weil ande­re weg­zie­hen, die Pra­xis wech­seln oder ver­ster­ben. „Die Kri­tik an der Abschaf­fung der Neu­pa­ti­en­ten­re­ge­lung ist ein­zig gespeist vom betriebs­wirt­schaft­li­chen Par­ti­ku­lar­in­ter­es­se man­cher nie­der­ge­las­se­ner Kolleg*innen“, fasst der nie­der­ge­las­se­ne Haus­arzt Jan­ßen zusam­men.

Auch der Ver­ein demo­kra­ti­scher Ärzt*innen hat Kri­tik an Lau­ter­bachs Vor­schlä­gen: Das Pro­blem des Kos­ten­drucks in der GKV mit den erwar­te­ten hohen Defi­zi­ten 2023 könn­te ange­gan­gen wer­den mit einer soli­da­ri­schen Bürger*innenversicherung, die alle Ein­kom­men und Ein­kom­mens­ar­ten in vol­ler Höhe ver­bei­tragt. War­um schließt sich die Ärz­te­schaft in ihrer Mehr­heit nicht die­ser For­de­rung an?



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