Pres­se­mit­tei­lung zur Abschaf­fung des § 219a

Nun kön­nen Ärzt*innen wenigs­tens ohne juris­ti­sches Risi­ko pro­fes­sio­nell über ihre Leis­tun­gen infor­mie­ren. Auch wenn damit die Angrif­fe von rechts­extre­men und fun­da­men­ta­lis­ti­schen Abtreibungsgegner*innen nicht been­det sind, ist dies doch ein wich­ti­ges Zei­chen des Staats, das in die Gesell­schaft hin­ein wir­ken wird.

Dr. Nad­ja Rako­witz (Pres­se­spre­che­rin)



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