Die Hilfsbereitschaft und Solidarität gegenüber den Menschen, die aus der Ukraine flüchten, ist ein dringend benötigter Ausdruck von Hoffnung und Menschlichkeit gegenüber dem Schrecken des Krieges. Dass sich die Mitgliedsstaaten der EU erstmals seit 20 Jahren darauf geeinigt haben, Flüchtende mittels der EU-Richtlinie 2001/55/EG unkompliziert aufzunehmen, ist zu begrüßen. Auch wenn diese Richtlinie jederzeit vom Europäischen Rat zurückgenommen werden kann und die betroffenen Personen maximal für drei Jahre einen legalen Aufenthalt erhalten, bleibt ihnen in dieser Zeit zumindest das langwierige Asylverfahren zunächst erspart. Außerdem sind sie nicht betroffen von der massiven Gewalt, von Menschenrechtsverletzungen, Mangelversorgung und systematischer Ausgrenzung, welche das Asylsystem der EU für alle anderen Flüchtenden bereithält. Das Recht auf Bildung, die Erlaubnis zu arbeiten, eine adäquate Gesundheitsversorgung und die Möglichkeit ihren Wohn- und Aufenthaltsort frei zu bestimmen, sind Dinge, die anderen Geflüchteten vorenthalten werden.