Seit über einem Monat befindet sich Maja T. im Hungerstreik in Ungarn. Hiermit möchte Maja T. gegen die menschenunwürdigen Haftbedingungen in Ungarn protestieren, wohin deutsche Behörden Maja T., ein*e deutsche*r Staatsangehörige*r, vor einem Jahr rechtswidrig auslieferten. Die non-binäre Person Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen, da ihr von den ungarischen Strafverfolgungsbehörden vorgeworfen wird, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Antifaschist*innen Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen zu haben. Der von Schikanen begleitete Gerichtsprozess in Budapest läuft seit Februar diesen Jahres. Bei einer Verurteilung drohen bis zu 24 Jahre Haft in Ungarn, das dafür bekannt ist, menschenrechtliche Standards nicht einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf die Justiz und das besondere Risiko für Maja T. als non-binäre und antifaschistische Person.
Vor einer Woche wurde Maja T. in ein Haftkrankenhaus über 200 km entfernt von Budapest verlegt. Laut Berichten drohten dortige Ärzt*innen eine Zwangsernährung an, obwohl dies zuvor in einer Patient*innenverfügung von Maja T. abgelehnt wurde. Außerdem soll ihr nun ein Herzschrittmacher eingesetzt werden.
In der 1991 verabschiedeten Malta-Deklaration des Weltärztebundes, in dem auch die ungarische Ärztekammer Mitglied ist, wurde u.a. vereinbart: „Hungerstreikende dürfen nicht zwangsweise behandelt werden, wenn sie dies ablehnen. Zwangsernährung verstößt gegen eine aufgeklärte und freiwillige Ablehnung und ist daher nicht zu rechtfertigen.“ Auch auf die ethische Verpflichtung von Ärzt*innen in Gefängniskontexten wird explizit eingegangen: „Ärzte mit doppelter Loyalität unterliegen den gleichen ethischen Grundsätzen wie andere Ärzte, d.h. ihre oberste Verpflichtung gilt dem einzelnen Patienten.“
Als vdää* fordern wir unsere ungarischen Kolleg*innen auf, die Würde und den Willen von Maja T. zu respektieren. Zudem begrüßen wir die Forderung vieler Politiker*innen der Linken, Grünen und SPD nach einer Rücküberstellung nach Deutschland.
Christiane Bachelier vom Vorstand des vdää* bekräftigt dies: „Die Bundesregierung muss hier sofort handeln. Es kann nicht sein, dass Menschen in Nacht-und-Nebel-Aktionen ausgeliefert werden und ihnen dann Grundrechtsverletzungen wie z. B. Isolationshaft, die klar als Folter definiert wird, angetan werden und dass nun noch schlimmere Zwangshandlungen drohen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die weitgehende Untätigkeit der deutschen Behörden politisch motiviert ist.“