vdää* befürch­tet Zwangs­be­hand­lung der in Ungarn inhaf­tier­ten Maja T.

Porträt von Maja T mit einem Megafon als Overlay.

Seit über einem Monat befin­det sich Maja T. im Hun­ger­streik in Ungarn. Hier­mit möch­te Maja T. gegen die men­schen­un­wür­di­gen Haft­be­din­gun­gen in Ungarn pro­tes­tie­ren, wohin deut­sche Behör­den Maja T., ein*e deutsche*r Staatsangehörige*r, vor einem Jahr rechts­wid­rig aus­lie­fer­ten. Die non-binä­re Per­son Maja T. wur­de im Dezem­ber 2023 in Ber­lin fest­ge­nom­men, da ihr von den unga­ri­schen Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den vor­ge­wor­fen wird, im Febru­ar 2023 gemein­sam mit wei­te­ren Antifaschist*innen Ange­hö­ri­ge der rechts­extre­men Sze­ne in Buda­pest ange­grif­fen zu haben. Der von Schi­ka­nen beglei­te­te Gerichts­pro­zess in Buda­pest läuft seit Febru­ar die­sen Jah­res. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen bis zu 24 Jah­re Haft in Ungarn, das dafür bekannt ist, men­schen­recht­li­che Stan­dards nicht ein­zu­hal­ten, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die Jus­tiz und das beson­de­re Risi­ko für Maja T. als non-binä­re und anti­fa­schis­ti­sche Per­son.

Vor einer Woche wur­de Maja T. in ein Haft­kran­ken­haus über 200 km ent­fernt von Buda­pest ver­legt. Laut Berich­ten droh­ten dor­ti­ge Ärzt*innen eine Zwangs­er­näh­rung an, obwohl dies zuvor in einer Patient*innenverfügung von Maja T. abge­lehnt wur­de. Außer­dem soll ihr nun ein Herz­schritt­ma­cher ein­ge­setzt wer­den.

In der 1991 ver­ab­schie­de­ten Mal­ta-Dekla­ra­ti­on des Welt­ärz­te­bun­des, in dem auch die unga­ri­sche Ärz­te­kam­mer Mit­glied ist, wur­de u.a. ver­ein­bart: „Hun­ger­strei­ken­de dür­fen nicht zwangs­wei­se behan­delt wer­den, wenn sie dies ableh­nen. Zwangs­er­näh­rung ver­stößt gegen eine auf­ge­klär­te und frei­wil­li­ge Ableh­nung und ist daher nicht zu recht­fer­ti­gen.“ Auch auf die ethi­sche Ver­pflich­tung von Ärzt*innen in Gefäng­nis­kon­tex­ten wird expli­zit ein­ge­gan­gen: „Ärz­te mit dop­pel­ter Loya­li­tät unter­lie­gen den glei­chen ethi­schen Grund­sät­zen wie ande­re Ärz­te, d.h. ihre obers­te Ver­pflich­tung gilt dem ein­zel­nen Pati­en­ten.“

Als vdää* for­dern wir unse­re unga­ri­schen Kolleg*innen auf, die Wür­de und den Wil­len von Maja T. zu respek­tie­ren. Zudem begrü­ßen wir die For­de­rung vie­ler Politiker*innen der Lin­ken, Grü­nen und SPD nach einer Rück­über­stel­lung nach Deutsch­land.

Chris­tia­ne Bache­lier vom Vor­stand des vdää* bekräf­tigt dies: „Die Bun­des­re­gie­rung muss hier sofort han­deln. Es kann nicht sein, dass Men­schen in Nacht-und-Nebel-Aktio­nen aus­ge­lie­fert wer­den und ihnen dann Grund­rechts­ver­let­zun­gen wie z. B. Iso­la­ti­ons­haft, die klar als Fol­ter defi­niert wird, ange­tan wer­den und dass nun noch schlim­me­re Zwangs­hand­lun­gen dro­hen. Es drängt sich der Ver­dacht auf, dass die weit­ge­hen­de Untä­tig­keit der deut­schen Behör­den poli­tisch moti­viert ist.“



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