Ein poli­ti­scher Feh­ler- Zur Ein­füh­rung von Phy­si­ci­an Assistants

Ausgabe 1/2024 - Neue Arbeitsteilung und Kooperation

Von Juli­an Veel­ken

Die ver­stärk­te Ein­füh­rung von Phy­si­ci­an Assistants wird Ärzt*innen im Kran­ken­haus nicht ent­las­ten und die ärzt­li­che Wei­ter­bil­dung erheb­lich ver­schlech­tern. Denn was in ande­ren Län­dern mit weni­ger öko­no­mi­sier­ten Gesund­heits­we­sen ohne Kon­kur­renz und Preis­druck eine sinn­vol­le Arbeits­tei­lung dar­stel­len kann, hat unter den Bedin­gun­gen in Deutsch­land ande­re Kon­se­quen­zen und ist des­halb beson­ders kri­tisch zu betrach­ten.

Aus­gangs­la­ge

Phy­si­ci­an Assistants (PA) sind als eigen­stän­di­ger Beruf in eini­gen Län­dern fest eta­bliert. Nach län­ge­rer Dis­kus­si­on ist das Berufs­bild jetzt auch in Deutsch­land ein­ge­führt wor­den. Ein wesent­li­cher Schritt zur Akzep­tanz war hier die Ver­ab­schie­dung eines gemein­sa­men Papiers der Bun­des­ärz­te­kam­mer und der Kas­sen­ärzt­li­chen Bun­des­ver­ei­ni­gung im Jah­re 2017. Die Dis­kus­si­on über den PA ist jedoch kei­nes­wegs been­det. Wäh­rend ärzt­li­che Befür­wor­ter des neu­en Beru­fes mei­nen, dass Ärzt*innen durch PA-Unter­stüt­zung für typi­sche­re – man­che for­mu­lie­ren auch »rich­ti­ge« – ärzt­li­che Tätig­kei­ten ent­las­tet wür­den, begrü­ßen Vertreter*innen aus der Kran­ken­pfle­ge die zusätz­li­che aka­de­mi­sche Qua­li­fi­ka­ti­ons­mög­lich­keit für Ange­hö­ri­ge der Pfle­ge­be­ru­fe. Betriebswirt*innen der Kran­ken­haus­trä­ger wer­den ein genau­es Auge dar­auf haben, inwie­weit sich durch das neue Berufs­bild das Bud­get für den ärzt­li­chen Dienst redu­zie­ren lässt. Kritiker*innen des neu­en Berufs­bil­des war­nen vor einer Redu­zie­rung der Qua­li­fi­ka­ti­on des die Patient*innen kon­kret ver­sor­gen­den Per­so­nals, vor schwer­wie­gen­den nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf die ärzt­li­che Wei­ter­bil­dung und bestrei­ten, dass die Ein­füh­rung der PAs mit­tel­fris­tig zur Ent­las­tung des ärzt­li­chen Per­so­nals füh­re.

Tätig­keits­bild von Phy­si­ci­an Assistants und Ärzt*innen

Der vor­lie­gen­de Text dis­ku­tiert vor­wie­gend am Bei­spiel des sta­tio­nä­ren Sek­tors die ver­schie­de­nen Argu­men­te. Ana­lo­ge Gesichts­punk­te las­sen sich aber auch für den ambu­lan­ten Sek­tor pro­blem­los fin­den. Aus­gangs­punkt der fol­gen­den Erör­te­rung ist das Tätig­keits­pro­fil des Phy­si­ci­an Assistants, wie es in den Beschrei­bun­gen der aus­bil­den­den Hoch­schu­len ver­öf­fent­licht ist, denn kei­ne gesetz­li­che Rege­lung des Berufs­bil­des der PA gibt es nicht. Im Infor­ma­ti­ons­fly­er der Dua­len Hoch­schu­le Baden-Würt­tem­berg in Karls­ru­he wird das Tätig­keits­pro­fil der PAs wie folgt beschrie­ben:

  • Mit­wir­kung bei der Erstel­lung der Dia­gno­se und des Behand­lungs­plans
  • Mit­wir­kung bei kom­ple­xen Unter­su­chun­gen sowie bei der Durch­füh­rung von medi­zi­nisch-tech­ni­schen Tätig­kei­ten
  • Mit­wir­kung bei der Aus­füh­rung eines Behand­lungs­plans
  • Mit­wir­kung bei Ein­grif­fen
  • Mit­wir­kung bei Not­fall­be­hand­lun­gen
  • Adres­sa­ten­ge­rech­te Kom­mu­ni­ka­ti­on und Infor­ma­ti­ons­wei­ter­ga­be
  • Pro­zess­ma­nage­ment und Team­ko­or­di­na­ti­on
  • Unter­stüt­zung bei der Doku­men­ta­ti­on

Beim Lesen die­ses Tätig­keits­bil­des fällt sofort auf, dass es sich um Tätig­kei­ten han­delt, die heu­te zu 70 bis 80% von Ärzt*innen in Wei­ter­bil­dung aus­ge­führt wer­den. Der Vor­be­halt, dass die Tätig­keit der PAs immer unter ärzt­li­cher Auf­sicht zu erfol­gen hat, macht die­sen Befund nicht bes­ser, da für Ärzt*innen in Wei­ter­bil­dung aus­drück­lich auch gilt, dass deren Tätig­kei­ten – Stich­wort »Fach­arzt­stan­dard« – von erfah­re­nen (Fach-) Ärzt*innen über­wacht und gesteu­ert wer­den muss.

Neben Ana­mne­se­er­he­bung und Auf­stel­lung des The­ra­pie­pla­nes ver­dient der Begriff der »Adres­sa­ten­ge­rech­ten Kom­mu­ni­ka­ti­on und Infor­ma­ti­ons­wei­ter­ga­be« eine beson­de­re Betrach­tung. Hier­bei han­delt es sich neben dem Aus­tausch mit den ande­ren Gesund­heits­be­ru­fen vor allem um die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Patient*innen und deren Ange­hö­ri­gen. Das heißt aber bei feh­len­der Spe­zi­fi­zie­rung, dass dar­un­ter sowohl die Durch­füh­rung der ärzt­li­chen Visi­te fal­len kann, als auch die Über­mitt­lung ärzt­li­cher Unter­su­chungs­er­geb­nis­se oder auch das Füh­ren des Ent­las­sungs­ge­sprächs. Selbst Auf­klä­rungs­ge­sprä­che für Ope­ra­tio­nen oder inva­si­ve Pro­ze­du­ren dür­fen von PAs »vor­be­rei­tet« wer­den, was immer »Vor­be­rei­ten« hier heißt.

Es ist nach der­zei­ti­gem Stand der Dis­kus­si­on kei­nes­wegs abwe­gig und eher zu erwar­ten, dass die kon­kre­te Ver­sor­gung der Patient*innen einer Sta­ti­on eines Tages haupt­säch­lich von PAs vor­ge­nom­men wird, die in einer Früh- und einer Spät­be­spre­chung jeden Tag an Fach- oder Oberärzt*innen berich­ten und danach deren Anwei­sun­gen und Ent­schei­dun­gen bei den Patient*innen umset­zen wer­den.

Als vor eini­gen Jah­ren auf brei­ter Front Dokumentationsassistent*innen für die Dia­gno­se­co­die­rung ein­ge­führt wur­den, haben die Con­trol­ler der Kran­ken­häu­ser umge­hend aus­ge­rech­net, wie­viel ärzt­li­che Arbeits­zeit für die Codie­rung von den Doku­men­ta­ti­ons­kräf­ten über­nom­men wer­den kann. Wenn man zu dem Ergeb­nis kommt, dass Codie­rung 10% der ärzt­li­chen Arbeits­zeit bean­sprucht, wird die­se erspar­te ärzt­li­che Arbeits­zeit umge­hend auf die ärzt­li­chen Stel­len­plä­ne umge­legt. Das heißt, dass eine Abtei­lung mit zehn ärzt­li­chen Stel­len dann eine Stel­le, eine Abtei­lung mit fünf Voll­kräf­ten eine hal­be ärzt­li­che Stel­le ver­lie­ren wird. Die­se Redu­zie­rung der ärzt­li­chen Stel­len­plä­ne ist bei der Ein­füh­rung der medi­zi­ni­schen Dokumentationsassistent*innen umge­hend erfolgt.

Wenn man bedenkt, dass, wie oben aus­ge­führt, 70% der Tätig­kei­ten der PA heu­te von Ärzt*innen in Wei­ter­bil­dung und auch Stations-Fachärzt*innen erbracht wer­den, so fällt es schwer, Argu­men­te dage­gen zu fin­den, dass 60 bis 70% die­ses ärzt­li­chen Per­so­nals in den Stel­len­plä­nen durch PAs ersetzt wer­den kön­nen.

Aus ärzt­li­cher Sicht wäre das eine kata­stro­pha­le Ent­wick­lung, da damit glatt 50% der ärzt­li­chen Stel­len einer Abtei­lung durch PAs ersetz­bar sein dürf­ten. Dies hat zur Fol­ge, dass die weni­gen übrig blei­ben­den ärzt­li­chen Kolleg*innen in der Sta­ti­ons­ar­beit sich in kei­ner Wei­se ent­las­tet füh­len wer­den, zumal sie dann die­je­ni­gen sein wer­den, die die ärzt­li­che Auf­sicht über all dies haben müs­sen. Ins­be­son­de­re die Belas­tung durch Bereit­schafts­diens­te wird für die ver­blie­be­nen ärzt­li­chen Kolleg*innen mas­siv stei­gen, da die­se von Phy­si­ci­an Assistants nicht über­nom­men wer­den dür­fen.

Wenn die von den PAs über­nom­me­ne Arbeit als Stel­len in den ärzt­li­chen Stel­len­plä­nen abge­zo­gen wer­den, machen die weni­ge­ren Ärzt*innen die nicht von den PAs über­nom­me­nen Arbei­ten. Da sie genau so vie­le Ärzt*innen weni­ger sind, wie Arbeit von den PAs abge­nom­men wird, fin­det net­to kei­ne Ent­las­tung statt

Wenn die­se Aus­wir­kung auf die ärzt­li­chen Stel­len­plä­ne zumin­dest im sta­tio­nä­ren Sek­tor schon enorm ist und durch­aus wie­der zu erheb­li­chen Schwie­rig­kei­ten füh­ren kann, über­haupt eine ärzt­li­che Wei­ter­bil­dungs­stel­le zu fin­den, so sind die Aus­wir­kun­gen auf die kon­kre­te ärzt­li­che Wei­ter­bil­dung womög­lich noch grund­sätz­li­cher.

Wei­ter­bil­dung

Die Erhe­bung von Ana­mne­sen und kör­per­li­chen Unter­su­chungs­be­fun­den stellt eine ärzt­li­che Grund­kom­pe­tenz dar, die zu erwer­ben bereits heu­te für jün­ge­re Ärzt*innen in Wei­ter­bil­dung eine erheb­li­che Her­aus­for­de­rung dar­stellt. Wer­den die­se Tätig­kei­ten und ihre Doku­men­ta­ti­on in Zukunft regel­mä­ßig von PAs über­nom­men, so wird der Erwerb die­ser Grund­kom­pe­tenz mas­siv behin­dert.

Die Erken­nung von patho­lo­gi­schen Zustän­den setzt die siche­re Erken­nung von Nor­mal­be­fun­den vor­aus. Die rou­ti­ne­mä­ßi­ge Erhe­bung einer gro­ßen Zahl von »unauf­fäl­li­gen« Ana­mne­sen und kör­per­li­chen Nor­mal­be­fun­den ist somit die Vor­aus­set­zung für eine kom­pe­ten­te kli­ni­sche Dia­gno­se­stel­lung. Die kor­rek­te Dia­gno­se ist die Vor­aus­set­zung für die Auf­stel­lung eines Behand­lungs­pla­nes und von des­sen Durch­füh­rung. Glei­ches gilt für den Kom­pe­tenz­er­werb in appa­ra­ti­ver Zusatz­dia­gnos­tik, etwa in inter­nis­ti­schen oder neu­ro­lo­gi­schen Funk­ti­ons­be­rei­chen, die nach der oben gege­be­nen Tätig­keits­be­schrei­bung der Phy­si­ci­an Assistants zu deren Tätig­keits­bild gehö­ren.

Alle die­se Tätig­kei­ten müs­sen sowohl den PAs als auch den ärzt­li­chen Kolleg*innen ver­mit­telt und der ent­spre­chen­de Kom­pe­tenz­er­werb über­prüft wer­den, was typi­scher­wei­se durch erfah­re­ne Ärzt*innen erfolgt. Wäh­rend die PAs nach ent­spre­chen­dem Trai­ning die­se Kennt­nis­se dann über einen län­ge­ren Zeit­raum an ihrer Arbeits­stel­le immer wie­der anwen­den kön­nen, wer­den ärzt­li­che Weiterbildungsassistent*innen nach Ende ihrer Wei­ter­bil­dung oder Rota­ti­on die Abtei­lung ver­las­sen und durch neue Kolleg*innen ersetzt. Für ein Kran­ken­haus, eine Fach­ab­tei­lung, auch eine Pra­xis im nie­der­ge­las­se­nen Bereich, »lohnt« sich die Aus­bil­dung von PAs unter betriebs­wirt­schaft­li­chen Gesichts­punk­ten also deut­lich mehr, da die­se Kräf­te, nach­dem sie spe­zi­fisch wei­ter­ge­bil­det sind, der Ein­rich­tung erhal­ten blei­ben, wäh­rend der Wei­ter­bil­dungs­auf­wand im ärzt­li­chen Bereich mit jeder neu­en Ärzt*in in Wei­ter­bil­dung erneut geleis­tet wer­den muss. In die­ser Kon­kur­renz­si­tua­ti­on um Wei­ter­bil­dungs­res­sour­cen kön­nen die betrof­fe­nen ärzt­li­chen Kolleg*innen nur ver­lie­ren, auch dadurch, dass die ärzt­li­chen Kolleg*innen durch den erfor­der­li­chen Frei­zeit­aus­gleich bei gestei­ger­ter Dienst­be­las­tung in der Kern­ar­beits­zeit (in der Wei­ter­bil­dung in der Regel statt­fin­det) ver­stärkt nicht anwe­send sind.

Eine beson­de­re Betrach­tung ver­dient die Wei­ter­bil­dungs­si­tua­ti­on im ope­ra­ti­ven Bereich. Schon heu­te wird von Ärzt*innen in Wei­ter­bil­dung in chir­ur­gi­schen Dis­zi­pli­nen kri­ti­siert, dass für die kon­kre­te chir­ur­gi­sche Wei­ter­bil­dung im Ope­ra­ti­ons­saal unge­nü­gend Zeit zur Ver­fü­gung steht. Die ope­ra­ti­ve Assis­tenz, zumal bei kom­ple­xe­ren Ein­grif­fen geht über das pla­ka­ti­ve »Haken­hal­ten« weit hin­aus und ist eine anspruchs­vol­le Auf­ga­be, die eine zeit­in­ten­si­ve Unter­wei­sung und Anlei­tung, sowie per­sön­li­ches Trai­ning erfor­dert. Man den­ke hier zum Bei­spiel an mikro­chir­ur­gi­sche Ein­grif­fe oder auch kom­ple­xe endo­sko­pi­sche Pro­ze­du­ren. Wenn im Op-Bereich nun Phy­si­ci­an Assistants die Op-Assis­tenz regel­mä­ßig über­neh­men, muss die­ses Per­so­nal zuvor von den erfah­re­nen ope­ra­tiv täti­gen Fachärzt*innen genau­so aus­ge­bil­det wer­den, wie sonst Ärzt*innen in Wei­ter­bil­dung. Die­se Zeit zur Aus­bil­dung der PAs steht dann für die Ärzt*innen in Wei­ter­bil­dung nicht zur Ver­fü­gung. Nach der Aus­bil­dung der PAs wird das Inter­es­se der Abtei­lung an der Aus­bil­dung der Ärzt*innen nach­las­sen, da für die ope­ra­ti­ve Assis­tenz durch die PAs nach eini­ger Zeit erfah­re­nes Per­so­nal lang­fris­tig zur Ver­fü­gung steht. Dies wird zusätz­lich die Anzahl der von Ärzt*innen kom­plett durch­ge­führ­ten Ein­grif­fe wäh­rend ihrer Wei­ter­bil­dung redu­zie­ren.

Zusam­men­fas­sung

Die brei­te Ein­füh­rung des Berufs­bil­des des Phy­si­ci­an Assistants unter den Bedin­gun­gen von Kos­ten­druck und Kon­kur­renz der Leis­tungs­an­bie­ter wird das Berufs­bild der Ärzt*in in allen Sek­to­ren ver­än­dern. Dies gilt beson­ders für den Kran­ken­haus­be­reich, wo Ärzt*innen in Wei­ter­bil­dung sowohl in ihren Tätig­kei­ten, als auch in der Wei­ter­bil­dung mit den PAs kon­kur­rie­ren. Die Expo­si­ti­on von Ärzt*innen mit Patient*innen wird mas­siv redu­ziert, wenn der kon­kre­te Kon­takt mit Patient*innen von den, weni­ger gut bezahl­ten, PAs über­nom­men wird. Durch die Ein­ar­bei­tung von PAs in Funk­ti­ons­be­rei­chen in Kli­nik und Pra­xis, sowie im OP, steht die dafür erfor­der­li­che Zeit für die Wei­ter­bil­dung von Ärzt*innen nicht zur Ver­fü­gung. All die­se Pro­zes­se füh­ren zu einer wei­te­ren mas­si­ven Ver­schlech­te­rung der ärzt­li­chen Wei­ter­bil­dung sowie zu einer Deaka­de­mi­sie­rung und auch Depro­fes­sio­na­li­sie­rung des Arzt­be­ru­fes. Durch die zu erwar­ten­de Redu­zie­rung von ärzt­li­chen Wei­ter­bil­dungs­stel­len in Kli­nik und Pra­xis wird sich mit­tel­fris­tig der Fach­arzt­man­gel ver­stär­ken. Es wird sich als ein schwe­rer poli­ti­scher Feh­ler erwei­sen, dass Bun­des­ärz­te­kam­mer und Kas­sen­ärzt­li­che Bun­des­ver­ei­ni­gung nicht dar­auf gedrun­gen haben, dass gegen die beschrie­be­nen Ent­wick­lun­gen poli­tisch Vor­keh­run­gen imple­men­tiert wer­den.

Juli­an Veel­ken ist Fach­arzt für Neu­ro­chir­ur­gie und spe­zi­el­le Schmerz­the­ra­pie; er arbei­te­te vie­le Jah­re als Ober­arzt in der Neu­ro­chir­ur­gie bei den Ber­li­ner Vivan­tes Kli­ni­ken, der­zeit ist er ange­stellt in einem inter­dis­zi­pli­nä­ren MVZ; er ist Spre­cher der FrAk­ti­on Gesund­heit in der Ärz­te­kam­mer Ber­lin.



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