Kri­tik der Lauterbach-“Revolution”

  • Betrach­tet man die finan­zi­el­len Steue­rungs­ele­men­te, die wei­ter­hin bestehen (Men­gen­be­zug) bzw. neu vor­ge­schla­gen wer­den (Qua­li­täts­be­zug), besteht die Gefahr, dass sie sinn­vol­le Pla­nungs­an­sät­ze (soweit es sol­che geben soll­te) kon­ter­ka­rie­ren und zum betriebs­wirt­schaft­lich beding­ten Aus­schei­den wei­te­rer Kran­ken­häu­ser füh­ren (kal­te Struk­tur­re­form). Betrach­tet man das Gesamt­in­stru­men­ta­ri­um, das die Kom­mis­si­on vor­schlägt, liegt der star­ke Ver­dacht nahe, dass das wesent­li­che Anlie­gen der Pla­nungs­vor­schlä­ge ist, wei­ter Bet­ten abzu­bau­en und Kran­ken­häu­ser zu schlie­ßen.
  • Die groß ange­kün­dig­te Finan­zie­rungs­re­form ist letzt­lich ein Eti­ket­ten­schwin­del. Eine Auf­he­bung der nega­ti­ven Wir­kun­gen der finan­zi­el­len Steue­rung und ins­be­son­de­re der DRGs (Men­gen­aus­wei­tung und Kos­ten­dum­ping) ist auf­grund des vor­ge­schla­ge­nen Modells der so genann­ten Vor­hal­te­pau­scha­len nicht zu erwar­ten: Die­se sind weder leis­tungs­un­ab­hän­gig noch eine Finan­zie­rung der not­wen­di­gen Vor­hal­te­kos­ten. Pau­scha­len und Bud­gets schaf­fen aber immer finan­zi­el­le Anrei­ze, die rea­len Kos­ten zu drü­cken, um Gewin­ne zu erwirt­schaf­ten. Man kann sich des Ein­drucks nicht erweh­ren, dass die Vor­schlä­ge mit und trotz all ihrer inne­ren Wider­sprüch­lich­kei­ten eine „hei­li­ge Kuh“ auf jeden Fall unan­ge­tas­tet las­sen sol­len: Die Mög­lich­keit auch wei­ter­hin mit Kran­ken­häu­sern Gewin­ne machen zu kön­nen.
  • Dies wird ins­be­son­de­re die pri­va­ten Kli­nik­kon­zer­ne erfreu­en. Die vor­ge­schla­ge­ne Reform hält den Kos­ten­druck auf das Per­so­nal auf­recht. Per­so­nal­kos­ten sind nach unse­rem Ver­ständ­nis Vor­hal­te­kos­ten. Sie müs­sen anhand einer bedarfs­ge­rech­ten Per­so­nal­be­mes­sung geplant und kos­ten­de­ckend finan­ziert wer­den.
  • Die vor­ge­schla­ge­ne Reform ver­stärkt noch­mals den büro­kra­ti­schen Auf­wand, anstatt ihn end­lich zu redu­zie­ren. Daseins­vor­sor­ge braucht Sach­steue­rung, kei­ne finan­zi­el­le Steue­rung. Gewin­ne in Kran­ken­häu­sern sind zu ver­bie­ten, die DRGs sind voll­stän­dig abzu­schaf­fen und eine kos­ten­de­cken­de Finan­zie­rung (Kos­ten­de­ckung 2.0) ein­zu­füh­ren.

Lesen Sie unse­re aus­führ­li­che Ana­ly­se hier: https://www.krankenhaus-statt-fabrik.de/53221



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