Kran­ken­haus statt Fabrik zum fina­len Reform­vor­schlag von BMG und Gesund­heits­mi­nis­tern

Zu den wesent­li­chen Punk­ten der ange­streb­ten Kran­ken­haus­re­form so viel vor­weg: Das das Eck­punk­te­pa­pier von Bund und Län­dern stellt zwar eine Ver­bes­se­rung gegen­über den Vor­schlä­gen der Regie­rungs­kom­mis­si­on dar. Die ver­ein­bar­ten Eck­punk­te beinhal­ten aber weder eine Über­win­dung des Fall­pau­scha­len­sys­tems noch die not­wen­di­ge Ent­öko­no­mi­sie­rung der Kran­ken­häu­ser. Auf was sich hier geei­nigt wur­de ist kei­ne Revo­lu­ti­on, son­dern ein Eti­ket­ten­schwin­del.

Trotz aller Ankün­di­gun­gen wird das Grund­pro­blem der Öko­no­mi­sie­rung nicht ange­gan­gen. Die Fall­pau­scha­len blei­ben zu 40 % erhal­ten und auch die Vor­hal­te­fi­nan­zie­rung erfolgt pau­schal statt kos­ten­de­ckend. Damit blei­ben finan­zi­el­le Anrei­ze und ins­be­son­de­re der Kos­ten­druck auf das Per­so­nal bestehen. Das Bekennt­nis zur Selbst­kos­ten­de­ckung für die »Pfle­ge am Bett« ist gut. Es muss aber kon­se­quent umge­setzt und auf alle Berufs­grup­pen aus­ge­wei­tet wer­den.

Die Ein­tei­lung in Leis­tungs­grup­pen sowie die Defi­ni­ti­on von Qua­li­täts­kri­te­ri­en sind sinn­vol­le Instru­men­te bei der Kran­ken­haus­pla­nung. Sie dür­fen aber nicht zur finan­zi­el­len Steue­rung und erst recht nicht zum Schlie­ßen bedarfs­not­wen­di­ger Kran­ken­häu­ser miss­braucht wer­den. Was es braucht, ist eine demo­kra­ti­sche Bedarfs­pla­nung und eine Finan­zie­rung des Not­wen­di­gen. Hier­zu gehört auch die Bereit­stel­lung öffent­li­cher Gel­der für den Erhalt bedarfs­not­wen­di­ger Kran­ken­häu­ser und den Umbau von Ver­sor­gungs­struk­tu­ren.

Ange­sichts der aktu­el­len finan­zi­el­len Not­la­ge vie­ler Kran­ken­häu­ser muss drin­gend mit einem Vor­schalt­ge­setz die­se Finan­zie­rungs­lü­cke aus­ge­gli­chen wer­den.

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