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Krankenhaus statt Fabrik zum finalen Reformvorschlag von BMG und Gesundheitsministern

Zu den wesentlichen Punkten der angestrebten Krankenhausreform so viel vorweg: Das das Eckpunktepapier von Bund und Ländern stellt zwar eine Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der Regierungskommission dar. Die vereinbarten Eckpunkte beinhalten aber weder eine Überwindung des Fallpauschalensystems noch die notwendige Entökonomisierung der Krankenhäuser. Auf was sich hier geeinigt wurde ist keine Revolution, sondern ein Etikettenschwindel.

Trotz aller Ankündigungen wird das Grundproblem der Ökonomisierung nicht angegangen. Die Fallpauschalen bleiben zu 40 % erhalten und auch die Vorhaltefinanzierung erfolgt pauschal statt kostendeckend. Damit bleiben finanzielle Anreize und insbesondere der Kostendruck auf das Personal bestehen. Das Bekenntnis zur Selbstkostendeckung für die »Pflege am Bett« ist gut. Es muss aber konsequent umgesetzt und auf alle Berufsgruppen ausgeweitet werden.

Die Einteilung in Leistungsgruppen sowie die Definition von Qualitätskriterien sind sinnvolle Instrumente bei der Krankenhausplanung. Sie dürfen aber nicht zur finanziellen Steuerung und erst recht nicht zum Schließen bedarfsnotwendiger Krankenhäuser missbraucht werden. Was es braucht, ist eine demokratische Bedarfsplanung und eine Finanzierung des Notwendigen. Hierzu gehört auch die Bereitstellung öffentlicher Gelder für den Erhalt bedarfsnotwendiger Krankenhäuser und den Umbau von Versorgungsstrukturen.

Angesichts der aktuellen finanziellen Notlage vieler Krankenhäuser muss dringend mit einem Vorschaltgesetz diese Finanzierungslücke ausgeglichen werden.

Alles weitere lesen Sie bitte in dem Positionspapier.

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