Pres­se­mit­tei­lung zum Wider­stand gegen §218

Unge­wollt Schwan­ge­re zu kri­mi­na­li­sie­ren ist weder mora­lisch noch juris­tisch akzep­ta­bel und zeugt von patri­ar­cha­len Denk­mus­tern aus dem 19. Jahr­hun­dert. Auf­ga­be des Gesund­heits­we­sens ist die urteils­freie und selbst­be­stimm­te Gesund­heits­ver­sor­gung aller Men­schen. Dies umfasst auch die sach­li­che Infor­ma­ti­on, Auf­klä­rung und Durch­füh­rung von Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen mit siche­ren Metho­den nach wis­sen­schaft­li­cher Evi­denz­la­ge. Dies muss als Leis­tung der gesetz­li­chen Gesund­heits- und Kran­ken­ver­si­che­rung gewähr­leis­tet wer­den. 

Wir soli­da­ri­sie­ren uns mit allen Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die durch dog­ma­ti­sche soge­nann­te „Lebensschützer*innen“ atta­ckiert, belei­digt oder ver­klagt wer­den auf Grund­la­ge von §219a. Nicht zuletzt wegen sol­cher Aktio­nen und Atta­cken man­gelt es zuneh­mend an medi­zi­ni­schem Per­so­nal, das bereit ist, unter die­sen Bedin­gun­gen Schwan­ger­schafts­ab­brü­che durch­zu­füh­ren. In eini­gen Regio­nen Deutsch­lands ist die nächs­te Gesund­heits­ein­rich­tung für einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch meh­re­re Stun­den Auto­fahrt ent­fernt.

Wir for­dern daher zusätz­lich zur Strei­chung des §218 auch die des §219a, um die Kri­mi­na­li­sie­rung des medi­zi­ni­schen Per­so­nals zu been­den und Rechts­si­cher­heit zu bie­ten. Auch die Aus­bil­dung von Ärzt*innen in Stu­di­um und fach­ärzt­li­cher Wei­ter­bil­dung zu die­sem The­ma muss selbst­ver­ständ­lich wer­den. Wir for­dern daher des­sen Auf­nah­me in die Lehr­plä­nen der Uni­ver­si­tä­ten und Wei­ter­bil­dungs­ord­nun­gen der Ärz­te­kam­mern.

Wir for­dern die Strei­chung der Para­gra­phen 218 und 219a aus dem Straf­ge­setz­buch als not­wen­di­ge Vor­aus­set­zung einer guten öffent­li­chen Gesund­heits­ver­sor­gung.

The­re­se Jakobs (Mit­glied des erwei­ter­ten Vor­stands)

 



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