Feh­len­de Gesund­heits­ver­sor­gung für Men­schen ohne Papie­re ver­letzt EU-Recht

Auf dem Papier haben auch Men­schen ohne gere­gel­ten Auf­ent­halts­sta­tus in Deutsch­land einen Anspruch auf eine medi­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. §§ 4, 6  Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz). Sobald sich eine bedürf­ti­ge Per­son an die Sozi­al­be­hör­de wen­det, um den dafür erfor­der­li­chen Behand­lungs­schein zu erhal­ten, droht ihr jedoch die Abschie­bung. Denn die Sozi­al­be­hör­de ist, wie ande­re staat­li­che Stel­len auch, durch das Auf­ent­halts­ge­setz dazu ver­pflich­tet, Men­schen ohne Papie­re an die Aus­län­der­be­hör­de zu mel­den (§ 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Auf­ent­halts­ge­setz). Aus Angst vor einer Abschie­bung mei­den Betrof­fe­ne den Gang zum Arzt. Die Fol­gen: lebens­be­droh­li­che Erkran­kun­gen blei­ben unbe­han­delt, Schwan­ge­re kön­nen nicht zur Vor­sor­ge­un­ter­su­chung gehen, Covid-19-Infek­tio­nen wer­den nicht ent­deckt. „Die Über­mitt­lungs­pflicht ist uni­ons­rechts­wid­rig und gehört drin­gend auf den Prüf­stand“, sagt Sarah Lin­coln, Juris­tin bei der GFF. „Gewis­se Min­dest­stan­dards dür­fen in der EU nicht unter­schrit­ten wer­den – und dazu gehört ein Min­dest­maß an medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung.“

Mit der Beschwer­de an die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on rügt die GFF nicht nur eine Ver­let­zung des Rechts auf ärzt­li­che Ver­sor­gung und Gesund­heits­vor­sor­ge nach Art. 35 EU-Grund­rech­te­char­ta, son­dern auch eine Ver­let­zung des euro­päi­schen Daten­schutz­rechts. Eine Zweck­ent­frem­dung von Daten erlaubt die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung nur in Aus­nah­me­fäl­len, ins­be­son­de­re muss die zweck­än­dern­de Daten­wei­ter­ga­be not­wen­dig und ver­hält­nis­mä­ßig sein. Das ist hier nicht der Fall, denn die Über­mitt­lungs­pflicht ver­fehlt ihren Zweck. Anstatt irre­gu­lä­re Auf­ent­hal­te auf­zu­de­cken, schreckt sie Men­schen davon ab, ihr Grund­recht auf Gesund­heits­ver­sor­gung wahr­zu­neh­men.

„Das Recht auf eine medi­zi­ni­sche Min­dest­ver­sor­gung ist eng mit der Men­schen­wür­de ver­knüpft und steht jedem Men­schen zu – unab­hän­gig vom Auf­ent­halts­sta­tus“, sagt Lin­coln.

„Wir dür­fen nicht zulas­sen, dass in Deutsch­land hun­dert­tau­sen­de Men­schen kei­nen Zugang zu ärzt­li­cher Ver­sor­gung haben und selbst Kin­der kei­ne ärzt­li­che Behand­lung erhal­ten“. 

Gemein­sam mit über 80 wei­te­ren Orga­ni­sa­tio­nen im Kam­pa­gnen­bünd­nis #Gleich­Be­Han­deln for­dert die GFF eine Ein­schrän­kung der Über­mitt­lungs­pflicht für den Gesund­heits­be­reich. Die­se For­de­rung unter­stüt­zen bereits über 22.000 Men­schen mit ihrer Unter­schrift. Die Peti­ti­on und wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Kam­pa­gne fin­den Sie auf www.gleichbehandeln.de.

Hin­ter­grund zur Beschwer­de:

Jede Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on ist berech­tigt, sich mit einer Beschwer­de an die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on zu wen­den und gel­tend zu machen, dass ein Gesetz oder eine ande­re staat­li­che Maß­nah­me gegen das EU-Recht ver­stößt. Die Kom­mis­si­on prüft die Beschwer­de inner­halb von 12 Mona­ten. Stellt die Kom­mis­si­on einen Ver­stoß gegen EU-Recht fest, kann sie ein förm­li­ches Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren ein­lei­ten.

Deutsch­land wur­de schon mehr­fach inter­na­tio­nal für die auf­ent­halts­recht­li­che Über­mitt­lungs­pflicht im Gesund­heits­we­sen kri­ti­siert: Meh­re­re UN-Men­schen­rechts­aus­schüs­se haben die Bun­des­re­gie­rung bereits auf­ge­for­dert, das Auf­ent­halts­ge­setz zu ändern. Auch die Euro­päi­sche Grund­rech­te­agen­tur bewer­tet die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung von Men­schen ohne gere­gel­ten Auf­ent­halts­sta­tus in Deutsch­land kri­tisch und for­dert, genau­so wie das Euro­päi­sche Par­la­ment, eine Tren­nung der Ein­wan­de­rungs­kon­trol­le von der Gesund­heits­ver­sor­gung. Die Bun­des­re­gie­rung hat zuletzt im Mai 2021 in ihrem Rechen­schafts­be­richt zum UN-Frau­en­rechts­aus­schuss erneut aus­drück­lich abge­lehnt, § 87 Auf­ent­halts­ge­setz anzu­pas­sen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/gesundheitsversorgung/

Die Stu­die der GFF, die das Recht auf Gesund­heit von Men­schen ohne gere­gel­ten Auf­ent­halts­sta­tus beleuch­tet, fin­den Sie hier:

https://gleichbehandeln.de/wp-content/uploads/2021/05/210504_RZ_GFF_Studie_Recht-auf-Gesundheit_screen_DS.pdf



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