Nach der heftig umstrittenen Reform des §219a im März 2019 wurden Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beauftragt, eine bundesweite Liste mit Adressen von Ärzt*innen und Informationen zur Art der angebotenen medizinischen Leistungen zu erstellen. Aktuell fehlen in dieser Liste ganze Bundesländer und sogar die Suche nach Großstädten wie Köln, München oder Frankfurt geht leer aus. Auch erhalten Informationssuchende lediglich die Angabe, ob der Abbruch in der Praxis medikamentös oder operativ erfolgen kann – wichtige Informationen wie z.B. welche der operativen Methoden verwandt wird und bis zu welcher Schwangerschaftswoche der Eingriff in der Praxis durchgeführt wird, fehlen hingegen ganz.
Die großen Lücken in der bundesweiten Liste beruhen unserer Ansicht nach aber nicht nur auf der abnehmenden Anzahl von Ärzt*innen, die überhaupt Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sondern auch auf der weiterhin bestehenden juristischen Unsicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Viele Ärzt*innen haben sich bewusst gegen einen Eintrag in die bundesweite Liste entschieden, da sie mit Recht in dieser Liste auch die Möglichkeit eines öffentlichen Prangers sehen, die es rechtsextremen und fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen problemlos ermöglicht, Namen und Adressen zu sammeln. „Solange es keinen wirksamen Schutz sowohl für die Ärzt*innen, wie auch für die ungewollt Schwangeren gibt – etwa vor Belästigung und Verleumdung durch z.B. sogenannte ‚Mahnwachen‘ vor den Praxen – werden diese Listen unvollständig und damit sinnlos bleiben“, so Dr. Susanne Zickler, Frauenärztin und Mitglied im Vorstand des vdää.
Wir brauchen hingegen politisch klare Entscheidungen, um Schwangerschaftsabbrüche endlich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Nur so können wir fundamentalistische Angriffe auf die Entscheidungsfindung von Schwangeren und auf ihre medizinische Betreuung durch Ärzt*innen nachhaltig unterbinden.
Dr. Nadja Rakowitz (Pressesprecherin)