Pres­se­mit­tei­lung zum “Kom­pro­miss” bei §219a

Mal abge­se­hen davon, dass die Ver­öf­fent­li­chung sol­cher Lis­ten schon jetzt mög­lich ist, haben inzwi­schen – ange­sichts der stär­ker wer­den­den Angrif­fe und Ankla­gen so genann­ter „Lebensschützer*innen“ – zu vie­le Ärzt*innen Angst, an den Pran­ger gestellt zu wer­den. Sol­che Lis­ten kön­nen auch nicht die medi­zi­nisch aus­führ­li­chen Infor­ma­tio­nen erset­zen, die heut­zu­ta­ge auf ärzt­li­chen Web­sites Stan­dard sind.

Das soll­te im Übri­gen auch Frank Ulrich Mont­go­me­ry, der Prä­si­dent der Bun­des­ärz­te­kam­mer (BÄK) wis­sen. Statt den Vor­schlag der Gro­ßen Koali­ti­on zu begrü­ßen, um ihre eige­ne Wich­tig­keit zu unter­strei­chen, soll­te sich die BÄK auf ihre eigent­li­chen Auf­ga­ben besin­nen. Sie hat dafür sor­gen, dass Ärzt*innen ihre Auf­ga­ben erfül­len kön­nen und Pati­en­tin­nen ordent­lich ver­sorgt wer­den kön­nen.

In die­sem Sin­ne gibt es für uns demo­kra­ti­sche Ärz­tin­nen und Ärz­te eine Ver­bes­se­rung nur, wenn der §219a end­lich aus dem Gesetz­buch gestri­chen wird.

Dr. Bern­hard Win­ter
Co-Vor­sit­zen­der



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