Pres­se­mit­tei­lung des vdää zum Pfle­ge­per­so­nal­stär­kungs­ge­setz

Zu eini­gen Rege­lun­gen in dem Gesetz­ent­wurf:

„Für die Kran­ken­häu­ser wird zukünf­tig jede zusätz­li­che und jede auf­ge­stock­te Pfle­ge­stel­le finan­ziert … Die Finan­zie­rung der Pfle­ge­per­so­nal­kos­ten der Kran­ken­häu­ser wird auf eine neue, von den Fall­pau­scha­len unab­hän­gi­ge, kran­ken­haus­in­di­vi­du­el­le Ver­gü­tung der Pfle­ge­per­so­nal­kos­ten ab dem Jahr 2020 umge­stellt.“ (S. 1)

Gere­gelt wer­den soll dies durch KH-indi­vi­du­el­le Pfle­ge­bud­gets und „tages­be­zo­ge­ne Pfle­ge­ent­gel­te zur Abzah­lung des Pfle­ge­bud­gets“: „Für die Ver­ein­ba­rung des Pfle­ge­bud­gets hat das Kran­ken­haus die jah­res­durch­schnitt­li­che Stel­len­be­set­zung in Pfle­ge­voll­kräf­ten, geglie­dert nach Berufs­be­zeich­nun­gen, sowie die Pfle­ge­per­so­nal­kos­ten nach­zu­wei­sen (…) Nicht zweck­ent­spre­chend ver­wen­de­te Mit­tel sind zurück­zu­zah­len.“ (S. 21)

Im nächs­ten Absatz wird dann klar, dass hier an ein Selbst­kos­ten­de­ckungs­prin­zip gedacht ist – wie es der Gesund­heits­mi­nis­ter am 20. Juni bei der ver.di Akti­on in Düs­sel­dorf schon öffent­lich ange­kün­digt hat­te: „Weicht die Sum­me der auf das Kalen­der­jahr ent­fal­len­den Erlö­se des Kran­ken­hau­ses aus den tages­be­zo­ge­nen Pfle­ge­ent­gel­ten … von den ver­ein­bar­ten Pfle­ge­bud­get ab, so wer­den Mehr- oder Min­der­er­lö­se voll­stän­dig aus­ge­gli­chen.“ (S. 21 – Her­vorh. vdää)

Das Wirt­schaft­lich­keits­ge­bot der Kran­ken­kas­sen gilt beim Pfle­ge­per­so­nal nicht mehr: die dem ein­zel­nen Kran­ken­haus ent­ste­hen­den Pfle­ge­per­so­nal­kos­ten als wirt­schaft­lich anzu­se­hen … Das Wirt­schaft­lich­keits­ge­bot wird daher unab­hän­gig von der Höhe der gel­tend gemach­ten Kos­ten nicht ver­letzt. Soweit ein Kran­ken­haus die­ser Anfor­de­rung nicht ent­spricht, sind die nicht zweck­ent­spre­chend ver­wen­de­ten Mit­tel … zurück­zu­zah­len.“ (S. 77 – Her­vorh. vdää)

„Wir demo­kra­ti­sche Ärz­tin­nen und Ärz­te begrü­ßen die­sen Para­dig­men­wech­sel bei der Finan­zie­rung des Pfle­ge­per­so­nals hin zu einem Selbst­kos­ten­de­ckungs­prin­zip – auch wenn es noch vie­le Haken gibt“, so Dr. Peter Hoff­mann.

  • Jetzt braucht es erst recht eine gesetz­li­che Rege­lung zur bedarfs­ge­rech­ten Per­so­nal­be­mes­sung, damit es einer­seits kla­re Kri­te­ri­en gibt für die Per­so­nal­be­mes­sung und damit die­se nicht im Gus­to der kauf­män­ni­schen Direktor*innen oder allein an der Attrak­ti­vi­tät des Stand­orts des Kran­ken­hau­ses liegt. Das Per­so­nal muss dort­hin, wo es zur Ver­sor­gung der Patient*innen nötig ist, nicht dort­hin, wo der Ein­satz von mehr Per­so­nal die höchs­te Ren­di­te ver­spricht.
  • Für die ande­ren Berufs­grup­pen im Kran­ken­haus muss es die­sel­be Rege-lung geben wie für die Pfle­ge.
  • Das DRG-Fall­pau­scha­len­sys­tem mit sei­nen öko­no­mi­schen Fehl­an­rei­zen muss zuguns­ten einer bedarfs­ge­rech­te­ren Betriebs­kos­ten­fi­nan­zie­rung abge­schafft wer­den. Wie das Per­so­nal muss auch das Geld dem medi­zi­ni­schen und pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gungs­be­darf der Patient*innen fol­gen.
  • Die Finan­zie­rungs­fra­ge wird in dem Ent­wurf nicht wirk­lich gelöst; erneut wäre über die Ein­füh­rung einer soli­da­ri­schen Bürger*innenversicherung nach­zu­den­ken.

Jetzt gilt es, den Gesund­heits­mi­nis­ter an sei­nen Taten zu mes­sen. Die Mess­lat­te ist hoch gelegt.

Dr. Nad­ja Rako­witz,
Pres­se­spre­che­rin



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