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Pressemitteilung des vdää zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

Zu einigen Regelungen in dem Gesetzentwurf:

„Für die Krankenhäuser wird zukünftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle finanziert … Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser wird auf eine neue, von den Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung der Pflegepersonalkosten ab dem Jahr 2020 umgestellt.“ (S. 1)

Geregelt werden soll dies durch KH-individuelle Pflegebudgets und „tagesbezogene Pflegeentgelte zur Abzahlung des Pflegebudgets“: „Für die Vereinbarung des Pflegebudgets hat das Krankenhaus die jahresdurchschnittliche Stellenbesetzung in Pflegevollkräften, gegliedert nach Berufsbezeichnungen, sowie die Pflegepersonalkosten nachzuweisen (…) Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind zurückzuzahlen.“ (S. 21)

Im nächsten Absatz wird dann klar, dass hier an ein Selbstkostendeckungsprinzip gedacht ist – wie es der Gesundheitsminister am 20. Juni bei der ver.di Aktion in Düsseldorf schon öffentlich angekündigt hatte: „Weicht die Summe der auf das Kalenderjahr entfallenden Erlöse des Krankenhauses aus den tagesbezogenen Pflegeentgelten … von den vereinbarten Pflegebudget ab, so werden Mehr- oder Mindererlöse vollständig ausgeglichen.“ (S. 21 – Hervorh. vdää)

Das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen gilt beim Pflegepersonal nicht mehr: die dem einzelnen Krankenhaus entstehenden Pflegepersonalkosten als wirtschaftlich anzusehen … Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird daher unabhängig von der Höhe der geltend gemachten Kosten nicht verletzt. Soweit ein Krankenhaus dieser Anforderung nicht entspricht, sind die nicht zweckentsprechend verwendeten Mittel … zurückzuzahlen.“ (S. 77 – Hervorh. vdää)

„Wir demokratische Ärztinnen und Ärzte begrüßen diesen Paradigmenwechsel bei der Finanzierung des Pflegepersonals hin zu einem Selbstkostendeckungsprinzip – auch wenn es noch viele Haken gibt“, so Dr. Peter Hoffmann.

  • Jetzt braucht es erst recht eine gesetzliche Regelung zur bedarfsgerechten Personalbemessung, damit es einerseits klare Kriterien gibt für die Personalbemessung und damit diese nicht im Gusto der kaufmännischen Direktor*innen oder allein an der Attraktivität des Standorts des Krankenhauses liegt. Das Personal muss dorthin, wo es zur Versorgung der Patient*innen nötig ist, nicht dorthin, wo der Einsatz von mehr Personal die höchste Rendite verspricht.
  • Für die anderen Berufsgruppen im Krankenhaus muss es dieselbe Rege-lung geben wie für die Pflege.
  • Das DRG-Fallpauschalensystem mit seinen ökonomischen Fehlanreizen muss zugunsten einer bedarfsgerechteren Betriebskostenfinanzierung abgeschafft werden. Wie das Personal muss auch das Geld dem medizinischen und pflegerischen Versorgungsbedarf der Patient*innen folgen.
  • Die Finanzierungsfrage wird in dem Entwurf nicht wirklich gelöst; erneut wäre über die Einführung einer solidarischen Bürger*innenversicherung nachzudenken.

Jetzt gilt es, den Gesundheitsminister an seinen Taten zu messen. Die Messlatte ist hoch gelegt.

Dr. Nadja Rakowitz,
Pressesprecherin

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