Pres­se­mit­tei­lung des vdää zu den For­de­run­gen des Baye­ri­schen Ärz­te­tags

Um eine aus­rei­chen­de Ver­sor­gung mit Arz­nei­mit­teln im soli­da­risch finan­zier­ten Kran­ken­ver­si­che­rungs­sys­tem Deutsch­lands lang­fris­tig zu sichern, hat der 75. Baye­ri­sche Ärz­te­tag in Schwein­furt am 22./23. Okto­ber weit­rei­chen­de Vor­schlä­ge für das geplan­te Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gungs-Stär­kungs­ge­setz mit gro­ßer Mehr­heit ver­ab­schie­det:

  1. Die freie Preis­bil­dung von neu zuge­las­se­nen Arz­nei­mit­teln im ers­ten Jahr ihrer Zulas­sung muss revi­diert wer­den. Die ver­ein­bar­ten Prei­se müs­sen unab­hän­gig von der Umsatz­schwel­le rück­wir­kend gel­ten.
  2. Die geplan­te Umsatz­schwel­le von 250 Mil­lio­nen € als Gren­ze der frei­en Preis-bil­dung im ers­ten Jahr der Markt­ein­füh­rung eines Arz­nei­mit­tels muss deut­lich gesenkt wer­den.
  3. Die ver­ein­bar­ten Erstat­tungs­bei­trä­ge für Arz­nei­mit­tel müs­sen wie­der öffent­lich gelis­tet wer­den und dür­fen nicht geheim blei­ben. Nur so kön­nen die Ärz­te auch wei­ter­hin kos­ten­be­wusst the­ra­pie­ren.
  4. Auch Medi­ka­men­te aus dem soge­nann­ten Bestands­markt müs­sen wie­der einer Nut­zen­be­wer­tung unter­zo­gen wer­den.
  5. Die Bun­des­re­gie­rung muss die Mög­lich­kei­ten einer Zwangs­li­zen­zie­rung nut­zen, wenn dies aus öffent­li­chem Inter­es­se erfor­der­lich ist (Para­graf 24 Patent­ge­setz). Allein die Andro­hung einer Zwangs­li­zenz wird sich preis­sen­kend aus­wir­ken.

Die Aus­ga­ben für Arz­nei­mit­tel im GKV-Bereich stei­gen jähr­lich um vier bis fünf Pro­zent. Das 2011 in Kraft getre­te­ne Arz­nei­mit­tel­markt­neu­ord­nungs­ge­setz (AMNOG) war ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung, um den Preis­an­stieg von Arz­nei­mit­teln zu dämp­fen. Lei­der wur­de die­ses Ziel nicht erreicht. Der vor­lie­gen­de Gesetz­ent­wurf des AMVSG lässt lei­der Mög­lich­kei­ten zu deut­li­chen Kos­ten­ein­spa­run­gen unbe­rück­sich­tigt.
Die Vor­schlä­ge des Baye­ri­schen Ärz­te­ta­ges gehen weit über die Bestim­mun­gen des Kabi­netts­ent­wur­fes hin­aus und wei­sen in die rich­ti­ge Rich­tung, zukünf­ti­ge Preis­stei­ge­run­gen auf dem Arz­nei­mit­tel­markt zumin­dest abzu­dämp­fen.

Der vdää begrüßt die­se Beschlüs­se und hofft, dass die Ärz­te­schaft sich auch zukünf­tig so ent­schie­den für eine bezahl­ba­re Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung ein­set­zen wird.

Prof. Dr. Wulf Diet­rich (Vor­sit­zen­der)



×