Pres­se­er­klä­rung des vdää zu den Warn­streiks am 21. April

Neu an die­sen Warn­streiks ist, dass sie nach dem Kon­zept der Bet­ten- und Sta­ti­ons-schlie­ßung geplant wer­den. Die­ses Streik­kon­zept wur­de den Arbeit­neh­me­rIn­nen gera­de­zu auf­ge­zwun­gen, denn ange­sichts der knap­pen Per­so­nal­si­tua­ti­on ist ein ande­res Strei­ken im Kran­ken­haus kaum noch mög­lich. Zum Kon­zept gehört, dem Arbeit­ge­ber früh­zei­tig mit­zu­tei­len, wel­che Sta­tio­nen sich in wel­chem Maße an dem Aus­stand betei­li­gen wer­den. Dies soll den Arbeit­ge­bern ermög­li­chen, plan­ba­re Ein­grif­fe zu ver­schie­ben und Bet­ten oder Sta­tio­nen im Vor­feld der Streiks zu räu­men. Dadurch sol­len die beschränk­ten Res­sour­cen wäh­rend des Streiks prio­ri­tär der Ver­sor­gung von Not­fall­pa­ti­en­tIn­nen und dring­li­chen Fäl­len zur Ver­fü­gung ste­hen. Die­se Form des ver­ant­wor­tungs­vol­len Streiks an Kran­ken­häu­sern wur­de wäh­rend der Tarif­aus­ein­an­der­set­zun­gen an der Ber­li­ner Cha­ri­té das ers­te Mal erfolg­reich durch­ge­führt.
In den aktu­el­len Aus­ein­an­der­set­zun­gen wei­gern sich aller­dings die meis­ten Arbeit­ge­ber­ver­tre­te­rIn­nen, die­se Not­dienst­ver­ein­ba­run­gen zu unter­schrei­ben, wäh­rend gleich­zei­tig die Streik­be­reit­schaft der Beschäf­tig­ten sehr hoch ist.
Die Vivan­tes GmbH hat in den Ver­hand­lun­gen mit ver.di ange­kün­digt, prin­zi­pi­ell kei­ne Sta­tio­nen zu schlie­ßen, obwohl sich allei­ne am Vivan­tes Kli­ni­kum am Urban min­des­tens 6 Sta­tio­nen zur kom­plet­ten Schlie­ßung ange­mel­det haben.
Aus die­ser Wei­ge­rung der Arbeit­ge­ber, gemein­sam einen Not­dienst zu gewähr­leis­ten, kön­nen sich aus unse­rer Sicht Situa­tio­nen erge­ben, die Pati­en­tIn­nen gefähr­den. Die Arbeit­ge­ber schei­nen hier­bei, wie auch beim Nor­mal­be­trieb ihrer Kran­ken­häu­ser, davon aus­zu­ge­hen, dass die Beschäf­tig­ten letzt­lich durch Ver­zicht auf ihre Rech­te den Betrieb auf­recht­erhal­ten. Dabei sind die Beschäf­tig­ten und ver.di in kei­ner Wei­se zum Abschluss einer Not­dienst­ver­ein­ba­rung ver­pflich­tet. Viel­mehr schrän­ken sie durch eine sol­che Ver­ein­ba­rung ihr Streik­recht selbst zuguns­ten der siche­ren Ver­sor­gung von Not­fall­pa­ti­en­tIn­nen frei­wil­lig ein.

Der vdää for­dert, dass die Arbeit­ge­ber­sei­te eben­falls Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein zeigt, Not­dienst­ver­ein­ba­run­gen mit der Gewerk­schaft ver.di zustimmt und die zur Schlie­ßung ange­kün­dig­ten Bet­ten und Sta­tio­nen räumt. Denn nur auf die­se Wei­se wird ein Streik im Kran­ken­haus orga­ni­sier­bar, der das Wohl unse­rer Pati­en­tIn­nen nicht gefähr­det. Dies gilt beson­ders im Hin­blick auf mög­li­che wei­te­re Streik­ak­tio­nen und die ange­kün­dig­ten tarif­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen für mehr Pfle­ge­per­so­nal spä­ter in die­sem Jahr.

Dr. Ben­ja­min Wacht­ler (Mit­glied des Vor­stands des vdää)
Dr. Peter Hoff­mann (stell­vertr. Vor­sit­zen­der des vdää)



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