Kam­pa­gne zur Abschaf­fung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes

Gesund­heit für alle! Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz abschaf­fen!

vdää unter­stützt die Kam­pa­gne der Medi­bü­ros, Medi­net­ze und medi­zi­ni­schen Flücht­lings­hil­fen zur Abschaf­fung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes

Ein­ge­führt wur­de das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz (Asyl­bLG) 1993 mit dem Ziel, Asyl­su­chen­de und Geflüch­te­te abzu­schre­cken, u.a. durch Leis­tun­gen unter dem Exis­tenz­mi­ni­mum und unzu­rei­chen­de Gesund­heits­ver­sor­gung. Nach die­sem Gesetz ist nur die Behand­lung aku­ter Krank­hei­ten und Schmer­zen abge­deckt. Jede dar­über hin­aus­ge­hen­de Behand­lung ist ein­ge­schränkt und indi­vi­du­ell beim Sozi­al­amt zu bean­tra­gen. Über die Behand­lungs­be­dürf­tig­keit ent­schei­den dort medi­zi­nisch unqua­li­fi­zier­te Mitarbeiter*innen. Dies führt zu gesund­heit­li­cher Fehl- und Unter­ver­sor­gung.

Heu­te bekom­men nicht nur Asyl­su­chen­de, son­dern auch Gedul­de­te, Bür­ger­kriegs­flücht­lin­ge und Men­schen mit huma­ni­tä­ren Auf­ent­halts­ti­teln die ein­ge­schränk­ten Asyl­bLG-Leis­tun­gen. Die meis­ten von ihnen blei­ben dau­er­haft in Deutsch­land. Auch Men­schen, die sich ille­ga­li­siert (also ohne Papie­re) in Deutsch­land auf­hal­ten, haben Anspruch auf Leis­tun­gen nach Asyl­bLG. Ihnen droht nach dem Kon­takt mit dem Sozi­al­amt jedoch die Abschie­bung. Daher bege­ben sie sich oft nicht in ärzt­li­che Behand­lung. Krank­hei­ten, Trau­ma- oder Unfall­fol­gen wer­den so ver­schleppt bis die­se chro­ni­fi­zie­ren oder zu Not­fäl­len wer­den. Die­se medi­zi­ni­sche Unter­ver­sor­gung ist lebens­ge­fähr­lich und ethisch nicht zu ver­ant­wor­ten.

Seit der Ein­füh­rung ist das Asyl­bLG mehr­fach ver­schärft bzw. aus­ge­wei­tet wor­den, es gene­riert tag­täg­lich Aus­gren­zun­gen und beför­dert Dis­kri­mi­nie­rung. Tei­le des Geset­zes wur­den 2012 vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt, das Gesetz muss des­halb zur­zeit über­ar­bei­tet wer­den.

Medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung ist ein Men­schen­recht. Das gilt für alle, die sich in Deutsch­land auf­hal­ten. Gemein­sam mit deut­schen Wohl­fahrts- und Sozi­al­ver­bän­den, Ärzt*innenvertretungen, Flücht­lings­rä­ten und Geflüch­te­ten-Selbst­or­ga­ni­sa­tio­nen for­dern wir die Abschaf­fung des Asyl­bLG und die Ein­be­zie­hung der betrof­fe­nen Men­schen in die regu­lä­ren sozia­len Siche­rungs­sys­te­me und die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen. Die Ver­sor­gung wäre dann um ein viel­fa­ches men­schen­wür­di­ger, aber auch kos­ten­spa­ren­der und unbü­ro­kra­ti­scher.

Das Recht auf Gesund­heits­ver­sor­gung gilt für alle!

Novem­ber 2014



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