Zum anderen hat aber auch die Abrechnung der laufenden Betriebskosten über Diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) die Krankenhäuser systematisch in die roten Zahlen getrieben. Das DRG-System als Vergütungssystem für im Krankenhaus erbrachte medizinische Leistungen hat versagt. Als dynamisches Kalkulationssystem, welches sich am Mittelwert der kalkulierten Kosten einer Leistung orientiert, führt es zwangsläufig zu einer Abwärtsspirale in der Vergütung der Krankenhausleistungen. Um sich bei den Kosten gegenseitig zu unterbieten, haben die Krankenhäuser trotz Ausweitung der Leistungen jahrelang Personal abgebaut – das traf und trifft besonders die Pflege. Um ihre Einnahmen zu stabilisieren sind die Krankenhäuser zu ständigen Leistungs- und Fallzahlausweitung und zur Anwendung sachkostenintensiver, technischer Leistungen gezwungen. Die Kliniken verhalten sich „marktgerecht“, wenn sie diesen ökonomischen Fehlanreizen folgen statt medizinischen Indikationen.
„Der vdää fordert deshalb eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung- und zwar jetzt“, so Dr. Peter Hoffmann, stellvertretender Vorsitzender des vdää. Der Markt versagt bei der flächendeckenden Sicherung von Aufgaben der Daseinsfürsorge. Prof. Dr. Wulf Dietrich, Vorsitzender des vdää: „Wir fordern also statt einer weiteren Verschärfung des Konkurrenzkampfes unter den Krankenhäusern eine wirkliche gesellschaftliche Planung der Sicherstellung der stationären Versorgung. Neben mehr Investitionen braucht eine bedarfsgerechtere Versorgung unbedingt mehr – und zwar gut aus-gebildetes und ordentlich bezahltes – Personal. Der ökonomische Zwang zu Mengensteigerungen muss beseitigt werden. Dies setzt eine am medizinischen Bedarf orientierte Krankenhausbedarfsplanung voraus. Auch die Vorhaltungskosten für Weiterbildung und Notfallmedizin sowie die tariflichen Steigerungen der Personalkosten müssen angemessen in der Vergütung berücksichtigt werden.“
Dr. Nadja Rakowitz
(Geschäftsführerin des vdää)
PDF: Presseerklärung des vdää zur Situation der Krankenhäuser