Pres­se­er­klä­rung des vdää zu den Tarif­ver­hand­lun­gen bei Heli­os

Der neue Arbeit­ge­ber, der Helios­kon­zern reagier­te mit einer Ent­schei­dung, die in die­ser Form bis­her ein­ma­lig in der Geschich­te der BRD ist: Bis­her sind Arbeit­ge­ber mit dem Mit­tel der Aus­sper­rung gegen Arbeits­kämp­fe vor­ge­gan­gen, jetzt erst­mals mit dem Mit­tel der mas­sen­haf­ten Kün­di­gung! Heli­os kün­dig­te die Ver­trä­ge mit sei­ner “Zen­tra­len Ser­vice Gesell­schaft Damp”, die dar­auf unvor­be­rei­tet über 1000 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern am Betriebs­rat vor­bei die Kün­di­gung aus­sprach. Dies geschah mit der offen­sicht­lich fal­schen Aus­sa­ge, dass streik­be­dingt die Ser­vice­leis­tun­gen nicht mehr erbracht wer­den könn­ten. Abge­se­hen davon, dass Kün­di­gun­gen wegen Streik rechts­wid­rig sind, ist dies dar­über hin­aus falsch, da nicht flä­chen­de­ckend, son­dern punk­tu­ell gestreikt wur­de und Not­dienst­ver­ein­ba­run­gen getrof­fen waren. Der Arbeit­ge­ber mach­te spä­ter das Ange­bot, die Hälf­te in ande­ren Gesell­schaf­ten – zu in der Regel schlech­te­ren Bedin­gun­gen – wei­ter­zu­be­schäf­ti­gen. Dies ent­larvt das Vor­ge­hen end­gül­tig als Erpres­sungs- und Ein­schüch­te­rungs­ver­such, außer­dem als fron­ta­len Angriff auf die Gewerk­schaf­ten (bei Damp sind ca. 80 Pro­zent der Beschäf­tig­ten bei ver.di orga­ni­siert).

Auch der vdää sieht in die­sem Vor­ge­hen einen rechts­wid­ri­gen Angriff auf das Streik­recht und damit auf unse­re Demo­kra­tie! Die Vehe­menz des Angriffs auf Arbeits­plät­ze, Arbeits­be­din­gun­gen und Gehäl­ter zeigt, wie pri­va­te Kli­nik­kon­zer­ne ihre Gewin­ne erzie­len wol­len. Ihnen geht es nicht um eine opti­ma­le Daseins­für­sor­ge für Kran­ke, sonst wür­den sie mit ihren Beschäf­tig­ten nicht so umsprin­gen.

Mit gro­ßer Erleich­te­rung stel­len wir fest, dass

  • sich die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in ihrem Mut und ihrer Ent­schlos­sen­heit nicht beein­dru­cken lie­ßen, ihren Streik unbe­irrt wei­ter­ge­führt haben, unter Füh­rung einer in ihren Betrie­ben stark ver­tre­te­nen Gewerk­schaft,
  • sie nicht zuletzt auch durch eine Kund­ge­bung von meh­re­ren tau­send Men­schen letz­te Woche in Kiel und Berich­te in den Medi­en gro­ße Unter­stüt­zung aus Poli­tik und Öffent­lich­keit erfah­ren haben,
  • dass sie damit den Helios­kon­zern in die Knie gezwun­gen haben und einen Tarif­ver­trag durch­ge­setzt haben, der deut­li­che mate­ri­el­le Ver­bes­se­run­gen und eine Arbeits­platz­ga­ran­tie bis zu 18 Mona­ten zu der­zei­ti­gen Bedin­gun­gen vor­sieht,
  • dass die aus­ge­spro­che­nen Kün­di­gun­gen zurück­ge­nom­men wur­den.

In vie­len unse­rer Nach­bar­län­der hät­te die­ses Vor­ge­hen des Kon­zerns zu Warn­streiks in vor­der­grün­dig nicht betrof­fe­nen Betrie­ben geführt, was nach lau­fen­der Rechts­spre­chung in unse­rem Land ver­bo­ten wäre. Über­haupt wur­de das Streik­recht in der Geschich­te der BRD schritt­wei­se ein­ge­schränkt. Die Vor­gän­ge um Damp soll­te Her­aus­for­de­rung sein, auch aus unse­rer War­te ein­mal über das prak­ti­zier­te Streik­recht in unse­rem Land nach­zu­den­ken.

Dr. Rudi Schwab

Dr. Peter Hoff­mann

Dr. Ger­hard SChwarz­kops-Stein­hau­ser

(Mit­glie­der des Vor­stands des vdää)



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