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0904_Presserklärung zu den Bestechungsgeldern von Krankenhäusern an niedergelassene Ärzte PDF Drucken E-Mail
4. September 2009

Presseerklärung des vdää zu den Bestechungsgeldern von Krankenhäusern an niedergelassene Ärzte

Der Patient ist eine Ware – und Politiker und Ärztefunktionäre vergießen Krokodilstränen

Bundesweit ist das Entsetzen darüber groß, dass Ärzte Kopfgelder für die Einweisung ihrer Patienten in bestimmte Kliniken von diesen Klinikträgern erhalten haben. Von Ministerin Schmidt bis zum Kammerpräsidenten Hoppe sind alle erschüttert über das unethische Verhalten dieser Ärzte. Dabei sind die jetzt bekannt gewordenen Fälle nur das Symptom einer schon lange bestehenden Entwicklung: Seit Jahren wird das Gesundheitswesen kommerzialisiert, Krankheit ist immer mehr zur Ware geworden und der Arzt deren Verkäufer. In der irrigen Vorstellung, Konkurrenz könne die Kosten des Gesundheitswesens senken und zugleich die Qualität der Versorgung steigern, wurden die Krankenkassen zu konkurrierenden Dienstleistungsunternehmen, die Krankenhäuser zu Anbietern von Gesundheitsleistungen und die Ärzte zu Verkäufern möglichst lukrativer medizinischer Leistungen.

So ist es von der Politik gewollt. Wenn Gesundheit oder Krankheit zum Objekt von Profitinteressen werden, warum soll der Vermittler nicht auch profitieren? So mag die zynische Entschuldigung der Beteiligten klingen. Doch untergräbt die Annahme von Bestechungsgeldern und anderer geldwerter Vorteile massiv das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis – und ist verwerflich.

Wenn die Ministerin Schmidt und ihr Gesundheitsberater Lauterbach jetzt ihre Empörung öffentlich lautstark formulieren, so ist das verlogen, denn schließlich sind sie für diese Entwicklungen mitverantwortlich. Gesundheit soll eine Ware sein und da ist die Verwertung des Patienten als gewinnbringendes Objekt nur konsequent. Krankenhäuser werden zu ruinösem Wettbewerb gezwungen, bei dem nicht die überleben sollen, die die beste Medizin für ihre Patienten bieten, sondern die die lukrativsten Patienten akquirieren und somit am besten wirtschaften können – und sei es durch Bestechung, um an diese Patienten zu kommen. Wir haben ein wirtschaftliches Umfeld, in dem ein Manager, der seinen Konzern mit 11 Milliarden € Schulden hinterlässt, noch 50 Millionen € Abfindung kassiert, ein anderer seinen Betrieb in die Insolvenz führt und dafür noch 15 Millionen € erhält. So funktioniert das System und wenn es – übrigens auch von vielen Ärzten – so gewollt wird, dass Ärzte den Managern gleichen, darf man sich nicht wundern über das, was nun öffentlich wird.

Die Kritik von Montgomery und Hoppe ist unlauter: Seit Jahren sind Praktiken wie die jetzt öffentlich gewordenen in der Ärzteschaft üblich. So wurden früher offiziell Rabatte von Großlabors auf kleinere Laborleistungen gewährt, wenn der Arzt bestimmte teure Untersuchungen bei diesem Labor anforderte. Orthopäden haben wirtschaftliche Beziehungen zu Röntgeninstituten oder unterhalten diese verdeckt sogar selbst. Onkologen wurden von Apotheken, als es noch profitabel war, dafür honoriert, dass sie bei ihnen teure Krebsmittel für ihre Patienten bestellten – ein Betrug an Patient und Krankenkasse. Auch Kliniken sind groß im Geschäft: Herzchirurgische Kliniken finanzieren Herzkathetermessplätze in kleineren Krankenhäusern unter der Bedingung, dass ihnen die dabei anfallenden Patienten zur Operation zugewiesen werden. Auch mit Reha-Kliniken gibt es Absprachen. Diese Praktiken sind lange bekannt und keine Einzelfälle, sondern reichen inzwischen flächendeckend von Rabattabmachungen bis zur direkten Bestechung. Doch die Kammern haben kaum etwas dagegen unternommen. Daher ist weder die Empörung der Kammerfunktionäre noch ihre Beteuerung, es handele sich nur um Einzelfälle, glaubhaft.

Der vdää sieht in den jetzt bekannt gewordenen Kopfgeldern für einweisende Ärzte ein Symptom für die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens, wie sie von der Politik seit Jahren vorangetrieben wird.

Der vdää fordert strafrechtliche Konsequenzen in allen Fällen, wo Patienten geschädigt oder die Gelder der Krankenkassen veruntreut wurden, und die Bekanntmachung der Namen der Ärzte und betroffenen Kliniken. Die Ärztekammern werden aufgefordert, die aufgezeigten Fälle nicht mehr als Einzelfälle zu bagatellisieren, sondern die ärztliche Berufsordnung konsequent anzuwenden.

Prof. Dr. Wulf Dietrich

Vorsitzender des Vereins Demokratischer Ärztinnen und Ärzte

 
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