Presseerklärung des vdää zu den Plänen von Finanzminister Schäuble

7. März 2014

Überschüsse der Krankenkassen dürfen nicht zweckentfremdet werden

Der Steuerzuschuss an die Krankenkassen war einmal eingeführt worden, um Leistungen zu finanzieren, die nicht von der Versichertengemeinschaft, sondern von der ganzen Gesellschaft getragen werden sollten, z.B. die kostenfreie Mitversicherung von Kindern und Ehefrauen/männern oder Impfungen. Eine gesundheitspolitisch richtige Investition in die Zukunft, deren Umfang und Kosten sich in den vergangenen Jahren nicht geändert hat.

Jetzt, da die Kassen ca. 30 Milliarden Euro Rücklagen gebildet haben, scheint dies nicht mehr zu gelten und die Regierung bzw. der Finanzminister kündigt an, diesen Steuerzuschuss in den kommenden Jahren deutlich kürzen und das Geld für einen ausgeglichenen Haushalt zu nutzen. Gesundheitsminister Hermann Gröhe verteidigt die Maßnahme mit Hinweis auf das dicke Finanzpolster der Kassen.

„Es ist abzusehen, dass dies schneller zu einer Beitragserhöhung führen wird, die dann alleine von der Versicherten, also de ArbeitnehmerInnen gestemmt werden muss“, meint Prof. Dr. Wulf Dietrich, Vorsitzender des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte. „Hier zeigt sich erneut“, so Dietrich weiter, „dass in Deutschland Gesundheitspolitik nicht nach gesundheitspolitischen Erfordernissen sondern nach wirtschaftspolitischen Kriterien gemacht wird.“ Es zeigt aber auch, dass eine staatliche Finanzierung des Gesundheitssystems äußerst problematisch ist, da sie immer von der aktuellen Finanzlage des Bundes abhängig ist.

Die Überschüsse der Krankenkassen gehören den Versicherten. Sie dürfen nicht einfach zweckentfremdet werden, um Haushaltslöcher zu stopfen, die entstanden sind durch eine falsche Steuerpolitik.

Prof. Dr. Wulf Dietrich (Vorsitzender des vdää)

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